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Niemand möchte gerne in ein Krankenhaus. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung gestalten Sie Ihren Aufenthalt dort so angenehm wie möglich.
Generell gilt: Auch gesetzlich Versicherte können private Wahlleistungen in Anspruch nehmen - wenn sie diese aus eigener Tasche zahlen. Wir sorgen dafür, dass Sie bei stationären Krankenhausaufenthalten und sogar danach auf Nichts verzichten müssen.
Zweibettzimmer, freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie zahlreiche Mehr- und Komfortleistungen machen den nächsten Krankenhausaufenthalt garantiert angenehmer.
Gesetzlich versichert, doch im Krankenhaus behandelt werden wie ein Privatpatient: Mit der Krankenhauszusatzversicherung stehen Ihnen starke Leistungen zur Seite.
Ob digitale Sprechstunde, Gesundheits-App oder vergünstigter Zahnersatz-Service: Wir bieten eine Vielzahl an Service- und Zusatzleistungen für unsere Krankenversicherten. Ihre Gesundheit ist uns einfach mehr wert – überzeugen Sie sich selbst.
Der Gedanke an eine schwere Erkrankung oder eine Operation beschäftigt Betroffene sehr. Wer in solch bedrückende Situationen gerät, wünscht sich bestmögliche Versorgung und optimale ärztliche Betreuung.
Ob zubuchbares Einzelzimmer, das wichtige Krankenhaustagegeld oder der günstige Tarif für Einsteiger von 21 bis 50 Jahren: Wir haben viele Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen.
Krankenversicherungen im Vergleich
Assekurata: „Sehr gute“ Unternehmensqualität – Spitzenplatz in der Dauer der Leistungsbearbeitung und „exzellente“ Sicherheit und Kundenorientierung.
Für private Wahlleistungen zahlen gesetzlich Versicherte einen hohen Preis. Mit unserer stationären Zusatzversicherung sind beispielsweise diese Kosten komplett abgedeckt.
Beispiel: Künstliches Hüftgelenk, 13 Tage Krankenhaus, Kosten für Chefarzt-Behandlung und Zweibettzimmer.
Kostenart | Kosten |
---|---|
Zweibettzimmerzuschlag (50 €/Tag) | 650 € |
Untersuchungen vor der Operation | 580 € |
Chefarztbehandlung | 2.100 € |
Behandlung nach der Operation | 440 € |
Der Patient zahlt aus eigener Tasche | 3.770 € |
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt viele Leistungen gar nicht ab. Deshalb empfehlen wir Ihnen zusätzliche private Vorsorge.
Sie wählen, in welchem Krankenhaus und von welchem Arzt Sie behandelt werden möchten. Auch die Kosten für eine Chefarztbehandlung sind eingeschlossen.
Sie genießen den Komfort eines Zweibettzimmers - die Unterbringung in einem Einzelzimmer ist zubuchbar. Verzichten sie auf die Unterbringung im Zweibettzimmer leisten wir 30 € Ersatz-Krankenhaustagegeld, 50 € bei Verzicht auf die wahl- und belegärztlichen Leistungen.
Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahrs: Im Falle eines Krankenhausaufenthalts eines versicherten Kindes übernehmen wir die Kosten für Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson.
Kosten für Komfortleistungen wie besondere Verpflegungsarten, Sanitärzelle, Telefon, Internet, Radio- und TV-Geräte sind eingeschlossen.
Im Rahmen des Versicherungsschutzes übernehmen wir auch Kosten bei akuten Erkrankungen im Ausland.
Wenn Sie länger im Krankenhaus bleiben müssen, können Sie sich innerhalb Deutschlands in ein anderes Krankenhaus Ihrer Wahl verlegen lassen.
Unsere Krankenhauszusatzversicherung lässt sich ganz individuell gestalten. Diese cleveren Zusatzbausteine machen den Aufenthalt im Krankenhaus ganz sicher noch angenehmer.
Zur stationären Zusatzversicherung können Sie auch die Unterbringung im Einbettzimmer über einen weiteren Leistungsbaustein zubuchen. Haben Sie den Baustein gebucht, doch verzichten im Fall der Fälle auf diese Option, erhalten Sie stattdessen ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 20 € pro Tag.
Für all die kleinen „Extras“, die einen Krankenhausaufenthalt angenehmer machen, aber mit Kosten verbunden sind, bieten wir Ihnen unser Krankenhaustagegeld. Sie erhalten es zur freien Verfügung - und zwar für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen. Damit können Sie beispielsweise Kosten für Besorgungen, die gesetzliche Zuzahlung oder eine Haushaltshilfe finanzieren.
Besonders interessant für junge Erwachsene ist unser Tarif ohne Alterungsrückstellungen. Ohne Altersrückstellungen bedeutet: Um Ihnen die Leistungen jetzt zu einem günstigen Beitrag anbieten zu können, steigt die Beitragshöhe erst mit zunehmendem Alter. Später besteht die Möglichkeit, in den Tarif mit Alterungsrückstellungen zu wechseln, der die gleichen Leistungen bietet.
Die monatlichen Kosten unserer stationären Zusatzversicherung sind altersabhängig. So beträgt der Beitrag für Kinder bis Alter 16 derzeit 5,03 € € im Monat, für Jugendliche bis Alter 21 nur 8,41 €. Ein Dreißigjähriger zahlt 36,68 € im Monat (Stand: Januar 2022).
Dank Altersrückstellungen bleibt der Beitrag stabil. Beitragsanpassungen sind nur durch externe Kostensteigerungen, nicht durch ein höheres Altersrisiko möglich. Wer günstiger einstiegen möchte, kann im Alter von 21 bis 50 Jahren unseren Einsteiger-Tarif ohne Alterungsrückstellungen mit denselben Leistungen wählen, erhält dann aber Beitragssteigerungen aufgrund eines höheren Alters. Später besteht die Möglichkeit, in den Tarif mit Alterungsrückstellungen zu wechseln.
Wir passen uns Ihnen an. Die Höhe Ihres individuellen Krankenhaustagegeldes, das Sie in unserer Krankenhauszusatzversicherung mit einschließen können, hängt ganz von Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf ab und ist bis zur tariflichen Maximalgrenze möglich. Diese ist altersabhängig und liegt bei 50, bzw. 100 €. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite und schneidert Ihren Gesundheitsschutz nach Maß.
Unsere wenigen Gesundheitsfragen beziehen sich auf Ihre Vorerkrankungen und Ihren momentanen Gesundheitszustand. Damit wollen wir unsere Versicherten vor hohen Beitragsanpassungen schützen; hätte ein Neukunde beispielsweise eine chronische Krankheit, die zu mehreren Operationen führen kann, müssten wir dieses Risiko ausschließen. Daher benötigen wir im Vorfeld solche Angaben, um jeden neuen Kunden nach seiner persönlichen Verfassung beurteilen zu können.
Grundsätzlich kann jeder in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte diese Zusatzversicherung abschließen. Wer sich lieber in einem Krankenhaus seiner Wahl innerhalb Deutschlands behandeln lassen möchte, bekommt die verbleibenden Restkosten zu 100 Prozent erstattet. Unter Restkosten versteht man die Differenz zu den allgemeinen Krankenhausleistungen des nächsten öffentlichen Krankenhauses.
Erkranken Sie bei einem Auslandsaufenthalt und benötigen eine medizinisch notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung, erstatten wir Ihnen die nach Abzug der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Restkosten (max. 150 € je Tag im Krankenhaus).
Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gilt für Kinder und Jugendliche das Rooming-In, heißt: Im Falle eines Krankenhausaufenthalts Ihres versicherten Kindes übernehmen wir beispielsweise die Kosten für Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson.
Für Kinder bis 7 Jahre empfehlen wir unsere KinderPlus-Zusatzversicherung mit:
Für Kinder ab Alter 8 ist eine stationäre Zusatzversicherung sinnvoll.
Im Krankenhaus liegen gesetzlich Versicherte in der Regel in einem Mehrbettzimmer und werden vom diensthabenden Arzt – also einem Assistenz-, Stations- oder Oberarzt – behandelt. Wer lieber in einem Zwei- oder Einbettzimmer genesen und sich vom Chefarzt oder Spezialisten behandeln lassen möchte, zahlt diese privaten Wahlleistungen aus eigener Tasche. Und das kann ziemlich teuer werden. Mit der stationären Krankenzusatzversicherung genießen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt alle Vorteile eines Privatpatienten.
Wir verzichten auf die allgemeine Wartezeit und das ordentliche Kündigungsrecht. Der Versicherungsvertrag gilt zunächst für zwei Jahre und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Wenn sich der Verdacht auf eine Corona-Infektion bestätigt, sind alle stationären und ambulanten Behandlungsmaßnamen grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Privaten Krankenversicherung umfasst. Sind privat Krankenversicherte erkrankt und deswegen arbeitsunfähig, haben sie grundsätzlich einen Anspruch auf Krankentagegeld, wenn die weiteren bedingungsgemäßen Voraussetzungen vorliegen. Werden privat Krankenversicherte im Rahmen einer stationär notwendigen Heilbehandlung (und nicht als bloße Quarantänemaßnahme) ins Krankenhaus aufgenommen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld ihrer privaten Krankenversicherung.
Wer eine private Unfallversicherung abschließt, der muss sich mit seinem persönlichen Unfallrisiko auseinandersetzen. In diesem Artikel erklären wir, was es mit den Gefahrengruppen und Berufsgruppen auf sich hat.
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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