Private Pflegezusatz­versicherung

ab 28,14 € monatlich

Beitrag Stand 2022, Tarif PZ, Kompakt-Paket für einen 21-Jährigen

Selbstverständlich selbstbestimmt bleiben

Es gibt Dinge, die sind nicht vorhersehbar. Und niemand weiß genau, wie es ihm im Alter gehen wird. Sichern Sie Ihre Unabhängigkeit und Ihre Selbstbestimmung mit einer Pflegezusatzversicherung ab. Das kommt auch Ihren Angehörigen zugute.

Private Pflegezusatzversicherung: Eine Frau mittleren Alters steht lächelnd vor einem Haus
Junger Mann mit Laptop im Café

Ihre Vorteile

Warum ist eine private Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine "Vollkaskoversicherung". Entsteht eine Differenz zwischen der Leistung der gesetzlichen Versicherung und den tatsächlichen Pflegekosten, greifen viele auf das Ersparte zurück. Wir schützen Sie davor.

  • Selbstbestimmt und unabhängig bleiben

    Heute schon an morgen denken – das kann sich vor allem für junge Menschen lohnen. Denn: Das Risiko, selbst zu einem Pflegefall zu werden, wird oft unterschätzt. Sorgen Sie jetzt mit einer Pflegeversicherung vor.

  • Keine Bange vor hohen Pflegekosten

    Pflege darf nicht Ihr Vermögen kosten. Eine Pflegezusatzversicherung sichert Sie finanziell ab, sodass Sie nicht auf Ihr Erspartes zurückgreifen müssen.

  • Fairer und kompetenter Service

    Bei unserer Beratung ist Ihre Lebenssituation das Maß der Dinge. Ihr persönlicher Ansprechpartner schneidert unsere Tarife nach Maß für Sie: Fair, kompetent und verlässlich. Wir glauben an das persönliche Gespräch von Mensch zu Mensch.

Krankenversicherungen im Vergleich

Wir sind ausgezeichnet

  • Siegel Assekurata zur Unternehmensqualität Württ-Krankenversicherung

    Württembergische Krankenversicherung AG: „Sehr gut“

    Assekurata: „Sehr gute“ Unternehmensqualität – Spitzenplatz in der Dauer der Leistungsbearbeitung und „exzellente“ Sicherheit und Kundenorientierung.

Unsere Leistungen

Das leistet die private Pflege­versicherung

Die Kosten für Pflege können je nach Pflegegrad hoch sein. Um den Eigenanteil möglichst gering zu halten, ist daher eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll.

  • Monatsgeld

    Ihr persönliches Pflegemonatsgeld bildet die Basis Ihrer Pflegezusatzversicherung und schützt Sie vor hohen finanziellen Belastungen im Pflegefall. Sie bestimmen die Höhe der monatlichen Geldleistungen abhängig vom jeweiligen Pflegegrad und der Art der Unterbringung.

  • Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit

    Ab Pflegegrad 4 führen wir den Versicherungsschutz für Sie beitragsfrei weiter.

  • Nachversicherungsoption

    Zu bestimmten Anlässen, z. B. Heirat oder Umzug können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen erhöhen.

  • Jährliche Erhöhung der Leistung

    Ab dem 4. Versicherungsjahr und bis zum 70. Lebensjahr erhöhen wir auf Wunsch die Leistung um 4 % jährlich,

  • Weltweite Leistungserbringung

    Durch weltweiten Versicherungsschutz ist Ihre Pflege auch außerhalb Deutschlands möglich.

  • Pflege-Airbag

    Mit dem Pflege-Airbag erhaltene Sie eine zusätzliche monatliche Leistung bei erstmaligem Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 für einen Zeitraum von sechs Monaten (ergänzend zum Pflegemonatsgeld).

    Optionale Ergänzung

  • Pflege-Assistance

    Mit der Pflege-Assistance erhalten Sie Unterstützung rund um die Organisation der Pflege und Beratung zu allen Fragen durch einen professionellen Ansprechpartner – auch, wenn Ihre nahen Angehörigen pflegebedürftig werden.

    Optionale Ergänzung

  • Pflege-Einmalleistung

    Die Pflege-Einmalleistung ist eine Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2.

    Optionale Ergänzung

Kompakt, Komfort oder Premium?

Finden Sie den Tarif, der zu Ihnen passt.

Die 5 Pflegegrade, die gesetzliche Leistung und was Ihre private Pflege­versicherung leistet

  • Im ersten PG werden Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit eingestuft. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet hier maximal nur, wenn eine stationäre Pflege im Pflegeheim nötig ist. Ambulant, also bei häuslicher Pflege, leistet die gesetzliche Kasse bei PG 1 nicht.

    • Gesetzliche Leistung: 125 €, nur bei stationärer Pflege1.
    • Ihre private Pflegezusatzversicherung: IIm Premiumschutz leisten wir 200 € ambulant sowie stationär.
  • Der PG 2 wird vom Gesetzgeber mit einer erheblichen Einschränkung der Selbstständigkeit definiert.

    • Gesetzliche Leistung: Zwischen 316 € ambulant bei Pflege durch Laien und bis hin zu 770 € bei stationärer Pflege1 in einer Einrichtung.
    • Ihre private Pflegezusatzversicherung: Ambulant stehen wir Ihnen mit 350 € im Kompaktschutz, 550 € im Komfortschutz und 750 € im Premiumschutz zur Seite. Bei stationärer Pflege helfen wir mit 1.500 €, 1.750 € und 2.050 €.
  • Pflegebedürftige, die in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt sind, erhalten den PG 3.

    • Gesetzliche Leistung: Sie erhalten zwischen 545 € ambulant bei Pflege durch Laien und bis hin zu 1.262 € stationär1.
    • Ihre private Pflegezusatzversicherung: Wir stehen im Kompaktschutz ambulant mit 450 € an Ihrer Seite, mit 650 € im Komfort- und mit 850 € im Premiumschutz. Stationär unterstützen wir Pflegebedürftige mit 1.500 €, 1.750 € sowie 2050 € (Kompakt, Komfort und Premium).
  • Bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit wird der PG 4 anerkannt.

    • Gesetzliche Leistung: Zwischen 728 € ambulant bei Pflege durch Laien und bis hin zu 1.775 € stationär1.
    • Ihre private Pflegezusatzversicherung: Im PG 4 leisten wir ambulant 800 € im Kompaktschutz. Der Komfortschutz steht Ihnen mit 1.000 € zur Seite und der Premiumschutz mit 1.200 €. Ist stationäre Pflege vonnöten, liegen die Leistungen von Kompakt-, über Komfort bis Premiumschutz bei 1.500 €, 1.750 € und 2.050 €.
  • Eine Einstufung in den höchsten PG 5 erfolgt bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

    • Gesetzliche Leistung: 901 € bei ambulanter Pflege durch Laien. Erfolgt die Pflege stationär1, hilft die Kasse mit 2.005 €.
    • Ihre private Pflegezusatzversicherung: Leistet 1.100 € ambulant im Kompaktschutz, 1.300 € im Komfortschutz und 1.500 € im Premiumschutz. Bei stationärer Pflege liegen die Beiträge von Kompakt- bis Premiumschutz bei: 1.500 €, 1.750 € und 2.050 €.

Häufige Fragen

Wissenswertes zur Pflegezusatzversicherung

Häufige Fragen

 für:

Sie haben Fragen, die Ihnen auf der Zunge brennen? Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort.

Pflegegrad, teilstationäre Pflege, Pflege-Lücke, staatliche Förderung, Medizinischer Dienst – und dann werden auch noch Punkte verteilt? Wir lassen Sie mit diesem komplizierten Thema nicht allein.

Ist die private Vorsorge sinnvoll, obwohl es eine staatlich vorgeschriebene Pflegeversicherung gibt? Falls Sie sich das fragen, finden Sie hier die Antwort und noch viele weitere Informationen.

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne an Ihren Berater.

  • Ob jung oder alt: In die private Pflegevorsorge zu investieren ist immer sinnvoll. Wichtige Fakten zum Thema Pflege und Versicherung:

    Die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Partner in einer Ehe auf Pflege angewiesen wird, beträgt 88 %. Während mehr als 55 % der Männer mit Pflegebedürftigkeit rechnen müssen, werden sogar 74 % der Frauen in ihrem Leben auf Pflege angewiesen sein.

    • In Deutschland sind ungefähr 4,6 Millionen Menschen auf pflegerische Hilfe angewiesen. Prognose: 2050 könnten es über 6,5 Millionen sein.
    • Pflege ist keine Frage des Alters: Jeder 5. Pflegebedürftige ist unter 60.
    • Professionelle Fürsorge ist teuer: Sollte das angesparte Vermögen aufgebraucht werden, gehen die Erben oft leer aus.
    • Circa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer Demenzerkrankung, in 10-15 Jahren könnte sich diese Zahl verdoppeln.
  • Je nach Pflegegrad (PG) kann der Eigenanteil sehr hoch sein. Im Notfall hilft vereinzelt sogar das Sozialamt, doch nicht ohne vorherige Prüfung, ob Partner und Angehörige zur Hilfe verpflichtet werden können.

    Die richtige Versicherung schließt die Lücke zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und eigenem finanziellen Aufwand. Mit unserer privaten Pflegezusatzversicherung schützen Sie nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern im Pflegefall auch Ihr Haus und Vermögen.

    In der privaten Versicherung sowie in der gesetzlichen unterscheidet sich die Leistung abhängig vom Pflegegrad sowie der Versorgungsart: Ambulant (zu Hause) oder stationär (im Pflegeheim). Unsere Pflegezusatzversicherung bietet Ihnen zudem drei unterschiedliche Tariflinien: Den Kompakt, Komfort- und Premiumschutz. Früh absichern lohnt sich: Junge Menschen steigen besonders günstig in die Pflegezusatzversicherung ein!

  • Für die Differenz zwischen Pflegekosten und gesetzlichen Leistungen haften Sie mit Ihrem gesamten Hab und Gut. Gesamtkosten in Höhe von einigen zehntausend Euro jährlich sind keine Seltenheit. In zehn Jahren kommt hierbei eine 6-stellige Summe zusammen, die Sie selbst aufbringen müssten. Wie groß Ihre Versorgungslücke im Pflegefall sein kann, zeigen wir Ihnen mit den beiden folgenden Beispielen (genährte Werte im Bundesdurchschnitt):

    • Bei häuslicher Pflege mit dem Pflegegrad 4 durch einen ambulanten Pflegedienst kann eine Pflegelücke von über 14.000 € im Jahr entstehen – über einen Zeitraum von zehn Jahren sind dies insgesamt über 140.000 €.
    • Bei stationärer Unterbringung mit dem Pflegegrad 5 in einem Pflegeheim kann eine Pflegelücke von rund 20.000 € im Jahr entstehen – über einen Zeitraum von zehn Jahren sind dies insgesamt über 190.000 €.
  • Pflegebedürftig ist, wer in seiner Selbständigkeit durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen länger als 6 Monate eingeschränkt ist. Bei Fällen von vorübergehender Pflegebedürftigkeit, beispielsweise nach Unfällen oder Krankheit, hilft die Krankenversicherung.

    Natürlich ist die Schwere der Erkrankung nicht für jeden Betroffenen gleich. Um diesem Umstand gerecht zu werden, gibt es die Einstufung in 5 Pflegegrade.

  • Ihr Versicherer steht Ihnen zur Seite. Tritt der Ernstfall ein, melden Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner der Württembergischen sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Pflegeversicherer gibt ein Gutachten in Auftrag und Sie, bzw. der auf Fürsorge angewiesene Angehörige, erhalten Besuch von einem Gutachter.

    Der Württembergischen Krankenversicherung genügt das Gutachten der sozialen Pflege- oder privaten Pflegepflichtversicherung. Ist der Pflegebedürftige ins Ausland verzogen, kann die Begutachtung auch durch einen von uns beauftragten Arzt durchgeführt werden.

    Auf den Besuch des Gutachters können Sie sich vorbereiten:

    • Beginnen Sie ein Pflegetagebuch zu führen. Listen Sie darin auf, in welchen Situationen Sie auf Hilfe angewiesen sind und welche Hilfsmittel Sie benötigen.
    • Halten Sie ärztliche Atteste bereit.
    • Familienangehörige sowie Pflegekräfte sollten bei dem Termin dabei sein und Ihnen unterstützend zur Seite stehen.
  • Nach dem Eingang des Antrags auf Erteilung eines Pflegegrads bei der Pflegeversicherung wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes bzw. Medicproof erstellt. Dabei werden verschiedene Aktivitätsbereiche betrachtet:

    • Mobilität, z. B. Treppensteigen
    • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z. B. die Orientierung
    • Verhalten und psychische Probleme, z. B. nächtliche Unruhe
    • Fähigkeit zur Selbstversorgung, z. B. Waschen des Körpers
    • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen, z. B. Verbandswechsel
    • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte, z. B. Kontaktpflege zu Personen von außen

    Die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 erfolgt anhand einer vom Gutachter errechneten Punktzahl pro Bereich. Je höher diese Punktzahl ausfällt, desto höher der spätere PG.

  • Davon spricht man, wenn Teile der Pflegeleistungen in einer Einrichtung erbracht werden, die zu pflegende Person dort allerdings nicht dauerhaft untergebracht wird. Dies liegt beispielsweise vor, wenn der Großteil des Tages zu Hause verbracht werden kann, die Nächte zur besseren Überwachung jedoch in einer Pflegeeinrichtung.

    • Die "Mitte": 31 bis 55 Jahre

    Mit der richtigen Pflegeversicherung bleiben Sie im gewohnten Umfeld Ihrer vier Wände. Einer der wichtigsten Gründe für eine Pflegeversicherung ist die eigene Immobilie. Im Ernstfall ist der Verkauf des Eigenheims für viele der einzige Weg, die Pflegekosten zu stemmen.

    • Junge Erwachsene: 21 bis 30 Jahre

    Wer jetzt vorsorgt, kann kräftig sparen: Je eher Sie sich um die eigene Pflegeversicherung kümmern, desto günstiger sind Ihre Beiträge.

    Fakt: Wer beispielsweise schon mit 30 Jahren die richtige Pflegevorsorge wählt, zahlt bis zum Ende seines 85. Lebensjahres insgesamt etwa so viel wie ein einjähriger Aufenthalt im Pflegeheim kosten würde.

    • Kinder: Wenn die Eltern vorausschauen

    Das Thema Pflege betrifft nicht nur Senioren. Eltern können die private Pflegeversicherung auch als sinnvolle Absicherung für ihre Kinder abschließen. Tritt der Ernstfall ein, kann ein Elternteil ohne zu zögern beruflich kürzer treten und sich ganz um das Wohlergehen des Nachwuchses kümmern.

  • Grundlegend gilt: Je früher, desto besser. In der Jugend ist der Beitrag deutlich geringer als später. Hinzu kommt, dass meist deutlich weniger gesundheitliche Probleme vorliegen, was sich auch noch positiv auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen auswirkt.

    Dank unserer Staffel-Option steigen gerade junge Leute günstig in die private Pflegeversicherung ein:

    • In den ersten drei Jahren reduzieren wir Ihre monatlichen Beiträge um fast 50 %
    • Die Leistung im Pflegefall bleibt davon unberührt
    • Erst ab dem vierten Versicherungsjahr erhöht sich der Versicherungsbeitrag langsam
    • 10 Jahre nach Vertragsabschluss ist die Staffel beendet und es gibt keine weiteren planmäßigen Beitragserhöhungen

    Das bedeutet: 10 Jahre lang voll abgesichert sein und mit deutlich kleinerem Beitrag einsteigen.

    Tipp: Von unserer Staffel-Option profitieren vor allem Berufseinsteiger, frisch verheiratete Pärchen und Häuslebauer. Das ist Ihr günstiger Einstieg in die private Pflegevorsorge.

  • Vorsorglich sollten Sie eine Absicherung für den höchsten Pflegegrad in Betracht ziehen. Entscheidend für die Höhe der Monatsleistung ist Ihre voraussichtliche finanzielle Situation zum Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit. Wenn Sie sich nicht sicher sind, empfehlen wir ein Gespräch mit Ihrem persönlichen Berater.

    Sollte sich Ihre finanzielle Situation einmal verschlechtern, beispielsweise durch eine zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit, können Sie mit der Beitragszahlung für eine gewisse Zeit aussetzen oder die Beiträge, verbunden mit einer geringeren Vorsorge, anpassen. Erhöht sich Ihr Vorsorgebedarf, ist auch hier eine Anpassung möglich. Unter gewissen Umständen ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge anzupassen, z. B. wenn die Anzahl der Pflegebedürftigen oder die durchschnittliche Pflegedauer sich dauerhaft erhöhen. Schafft der Gesetzgeber neue Voraussetzungen in der Pflege, garantiert die Württembergische Krankenversicherung eine entsprechende Anpassung.

  • Bei Abschluss Ihrer Pflegezusatzversicherung stellen wir Gesundheitsfragen. Das hat seinen Grund, denn damit wird die gesamte Versichertengemeinschaft vor hohen Beiträgen geschützt. Es ist besonders wichtig, hier ehrlich zu sein und vollständige Angaben zu machen. Nur, wenn Ihr Versicherer Ihren Gesundheitszustand kennt, kann er Ihnen einen passenden Versicherungsschutz bieten.

  • Unsere Pflegezusatzversicherung entwickelt sich dynamisch: Ab dem 4. Versicherungsjahr erhöht sich auf Wunsch die monatliche Leistung bis zu Ihrem 70. Lebensjahr. Das schafft Sicherheit und sorgt dafür, dass Ihre Pflegeversicherung immer auf Augenhöhe mit steigenden Kosten ist.

    Zu bestimmten Anlässen, z. B. Heirat, Umzug, etc., können Sie zusätzlich Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen erhöhen.

  • Wir schützen Sie, wenn Hilfe wirklich zählt – egal ob sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgt. Neben der Zahlung eines Monatsgeldes tun wir dies mit einer Beitragsbefreiung: Ab PG 4 zahlen Sie keine Beiträge mehr für Ihre Pflegeversicherung.

    Angestellte und Beamte können bis zu 1.900 € im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen, Selbstständige sogar bis zu 2.800 € im Jahr. Übertreffen die Beiträge zur Krankenversicherung allein diese Summen allerdings schon, sind die Kosten für die Pflege nicht mehr absetzbar. Ihr Steuerberater hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.

  • Nein, unsere Versicherung ist keine Pflegetagegeldversicherung. Wir bieten mehr: Neben der monatlichen Zahlung eines festgelegten Betrags, bietet unsere Versicherung viele weitere Leistungen wie die Pflege-Assistance.

  • Ersteres ist der Überbegriff für die vom Staat vorgeschriebene Pflegeversicherung. Sie besteht aus der sozialen Pflegeversicherung sowie der privaten Pflegepflichtversicherung.

    Wer gesetzlich krankenversichert ist, wird automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung. Die Träger dieser Pflichtversicherung sind die Pflegekassen, die der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse angeschlossen sind.

    Privatversicherte müssen zu ihrer privaten Krankenversicherung auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Ihre Leistungen sind einerseits bei allen Anbietern und andererseits auch mit denen der sozialen Pflegeversicherung identisch.

  • Der Gesetzgeber reagierte seit 2015 mit drei wichtigen Gesetzesänderungen auf die Herausforderungen des demografischen Wandels. Die Pflegestärkungsgesetze I bis III haben eine Reihe von wichtigen Änderungen für Pflegebedürftige, Angehörige und die Pflegenden eingeführt.

    • Neudefinition: Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde neu definiert und deckt mittlerweile auch die Dimension der geistigen und seelischen Beeinträchtigungen ab.
    • Reform der Begutachtung: Die Perspektive des Gutachters wurde verändert. Heute zählt nicht mehr, wie viel Zeit für die Pflegeanwendungen verwendet wird, sondern wie selbstständig der Pflegebedürftige noch ist.
    • Einführung der fünf Pflegegrade: Die früheren "Pflegestufen" wurden in fünf Pflegegrade verwandelt. Damit können individuelle Bedürfnisse genauer erfasst und Betroffene besser versorgt werden.
    • Erhöhung der Leistungen und Beitragssätze: Zwar wurden die Beitragssätze angehoben, doch im selben Zuge erhöhten sich auch die gesetzlichen Leistungen. Das Pflegegeld und Pflegesachleistungen wurden ausgebaut, Betreuungs- und Unterstützungsangebote verstärkt.
    • Mehr für Angehörige: Pflegetätigkeit und Beruf wurden besser vereinbar gemacht. Kostenlose Beratungen und Pflegekurse runden die Reform ab.
  • Neben den oben aufgeführten Geldleistungen bietet die gesetzliche Pflegeversicherung eine Reihe von weiteren Hilfestellungen und Einmalzahlungen. Einige Beispiele sind:

    • Kurzzeitpflege (nur PG 2-5): 1.774 € für maximal acht Wochen pro Jahr
    • Verhinderungspflege (nur PG 2-5): 1.612 € für maximal sechs Wochen pro Jahr
    • Zusätzlicher Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat bei ambulanter Pflege
    • Pflegehilfsmittel: 40 € pro Monat
    • Wohnraumumbau: einmalig bis zu 4.000 €
    • Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 € Gründungszuschuss und 214 € pro Monat
    • Pflegekurse für Familienangehörige
    • Pflegeberatung
  • Die staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung wurde im Jahr 2013 eingeführt und wird vom Staat mit 5 € monatlich (60 € pro Jahr) bezuschusst. Es handelt sich um spezielle Pflegetagegeld- oder Pflegemonatsgeldtarife. Sie verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung; das kann Vor- und Nachteile haben: Zwar kommen auch Menschen mit schweren Vorerkrankungen in den Genuss einer privaten Pflegeversicherung – auf der anderen Seite müssen Versicherungsgesellschaften aufgrund des fehlenden Gesundheitsfilters diese Tarife teurer kalkulieren. Auch sind deshalb trotz der 5-jährigen Wartezeit, die im Gegenzug bei Pflege-Bahr-Tarifen in der Regel vereinbart wird, langfristige Beitragssteigerungen zu befürchten. Meist reicht der Pflege-Bahr alleine nicht für eine bedarfsgerechte Absicherung aus.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Junges Paar sitzt lachend und eng umschlungen vor einem Laptop

    Gute Pflege kostet Geld. Ersparnisse werden aufgebraucht, es folgen Rechenspiele: Pflege im eigenen Haus oder im Heim? Helfen die Kinder den Eltern finanziell aus? Der Verkauf des geliebten Eigenheims ist oft der einzige Weg, die Kosten zu tragen.

  • Wie können Betroffene im Fall von Rückenschmerzen vorgehen? Welche Behandlungen helfen gegen die Schmerzen und wie kann vorgebeugt werden? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Die monatliche Versorgungslücke nach Bundesländern

Stationär
Unsere Grafik zeigt die durchschnittliche finanzielle Belastung durch Aufwendungen für stationäre Pflege, aufgeschlüsselt nach Bundesländern (VdEK, Stand 2022). Das sind die Kosten, die bei einem Aufenthalt im Pflegeheim nach Berücksichtigung der gesetzlichen Leistungen übrig bleiben und von den Betroffenen getragen werden müssen - den Eigenanteil. Dieser verändert sich die ersten vier Jahre und ist dann konstant. Die individuelle Höhe ist stark vom Wohnort abhängig, die gesetzliche Leistung ist jedoch bundesweit einheitlich hoch. Die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den gesetzlichen Leistungen kann sehr groß sein.

Infografik: Lücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung pro Bundesland
Durchschnittlicher monatlicher Eigenanteil im Heim

Ambulant
Die Kosten für ambulante Pflege hängen von der notwendigen Unterstützung für den Betroffenen ab und somit nur indirekt vom Pflegegrad. Für die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst zahlen die Pflegekassen zwischen 724 € (PG 2) und 2.095 € (PG 5). Ausgaben, die darüber hinausgehen, müssen Sie alleine tragen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland

Die deutsche Sozialversicherung ruht auf ihren beinahe sprichwörtlichen fünf Säulen. Die gesetzliche Pflegeversicherung reihte sich erst in den neunziger Jahren dort ein und ist somit die jüngste der fünf Säulen.

  • Krankenversicherung
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  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
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