Gesundheit

Was leistet die Unfallversicherung im Ausland?

Unfallversicherung ist nicht gleich Unfallversicherung. Die Frage sollte nämlich lauten: Was leistet die gesetzliche und was leistet die private Unfallversicherung im Ausland? Wir nehmen den Versicherungsschutz unter die Lupe.

Lesedauer: 5 Minuten

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Unfallversicherung im Ausland

Unfallschutz international: Wo und wie gilt Ihre Absicherung?

Die Unfallversicherung gibt es in zwei Varianten: Als gesetzliche Unfallversicherung, die bis auf die Sozialgesetze von Otto von Bismarck zurückgeht, sowie als private Unfallversicherung. Mit der privaten Unfallversicherung erweitern Sie den gesetzlichen Schutz um wichtige Leistungen in der Freizeit und Zuhause. Aber: Gelten die gesetzliche und die private Unfallversicherung auch im Ausland?

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Unfall im Ausland: Was zahlt die Versicherung?Voraussetzungen für Versicherungsschutz im AuslandUnfallversicherung während des AuslandssemestersUnfallversicherung versus AuslandsreisekrankenversicherungHäufige Fragen

Unfall im Ausland: Was zahlt die Unfallversicherung?

Wie erwähnt muss zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung unterschieden werden. Die Antwort auf die Frage nach dem "Was" ist also abhängig von mehreren Faktoren.

  • Handelt es sich um eine rein gesetzlich unfallversicherte Person?
  • Hat sie zusätzlich eine private Unfallversicherung?
  • Hat sich die Person aus beruflichen Gründen außerhalb Deutschlands aufgehalten - oder war es ein Urlaub?

Als Hinweis: Jedes Versicherungsunternehmen gestaltet seine Unfallversicherung individuell, daher beziehen sich alle diesbezüglichen Informationen in diesem Artikel stets auf die private Unfallversicherung bei der Württembergischen.

Die Beurteilung eines Unfallversicherungsfalls im Ausland ist wegen der verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen sehr stark vom individuellen Sachverhalt abhängig. Deshalb können hier keine allgemeingültigen Aussagen zu bestimmten Fallkonstellationen getroffen werden. Fragen zum Sozialversicherungsschutz – und damit auch zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz – klären Sie am besten noch vor der Umsetzung jeglicher Reisepläne mit der Unfallkasse.

Private Unfallversicherung: Welche Leistungen gibt es bei Unfällen im Ausland?

In unserem Fall ist die Antwort auf die Frage, welche Leistungen die private Unfallversicherung bietet, sehr einfach: Die private Unfallversicherung gilt weltweit, rund um die Uhr. Eine Leistung, die eine versicherte Person nach einem in der Freizeit geschehenen Sturz in Deutschland erhält, erhielte sie auch nach einem Sturz während des Urlaubs in Australien oder anderswo auf der Welt bei uns.

Besonders wichtige Leistungen für alle, die auf Reisen in einen Unfall geraten, sind:

  • Kostenerstattung für Bergungs-, Such- & Rettungskosten
  • Invaliditätsleistung als Einmalzahlung
  • Monatliche lebenslange Unfallrente

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung im selben Fall?

Die einfache Antwort: Die gesetzliche Unfallversicherung steht den Versicherten in Deutschland auf dem direkten Weg zur Arbeit, während der Arbeit und auf dem direkten Weg zurück nach Hause zur Seite. Im Urlaub gilt sie also nicht.

Erleidet eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter allerdings einen Arbeitsunfall im Ausland, ist sie oder er grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Für die Leistung zuständig ist in diesem Fall jedoch der Träger des jeweiligen Landes - sofern ein Sozialversicherungsabkommen inklusive Unfallversicherung mit diesem Land existiert.

Art von AuslandAnspruch auf welche gesetzliche Leistung nach einem Arbeitsunfall

EU-Ausland, Länder der europäischen Union

Sachleistungen des im jeweiligen EU-Land zuständigen Unfall­versicherungs­trägers

Schweiz & Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Sachleistungen des schweizerischen, bzw. zuständigen nationalen Unfall­versicherungs­trägers

Sonstige Länder mit Sozial­versicherungs­abkommen inkl. Unfallversicherung

Sachleistungen des zuständigen nationalen Unfall­versicherungs­trägers

Länder außerhalb der EU oder ohne Sozial­versicherungs­abkommen

Anspruch auf die Leistungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich jemand auf "Weisung" seines Arbeitgebers in einen Staat ohne Sozial­versicherungs­abkommen begibt, um dort eine zeitlich begrenzte Tätigkeit für den inländischen Arbeitgeber zu verrichten

Sachleistungen sind z. B. ärztliche Behandlungen, Haushaltshilfen und die häusliche Pflege. In Staaten, deren Sozialleistungssystem nicht so stark ausgebaut ist wie das in Deutschland, ist eine Einschränkung des Leistungsumfangs der Heilbehandlung übrigens hinzunehmen.

Unfälle in sonstigen Vertragsstaaten

Die Bundesrepublik hat mit einigen Staaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen vereinbart, in welche die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen wurde. Das sind:

  • Israel
  • Kroatien
  • Marokko
  • Serbien
  • Montenegro
  • Türkei
  • Tunesien

Auch in diesen Abkommen sind Regelungen enthalten, wonach die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit im Falle einer Beschäftigung in einem Abkommensstaat für einen bestimmten Zeitraum weiterhin gelten. Im Falle eines Arbeitsunfalls stellt der zuständige Träger im Abkommensstaat gegen Vorlage der entsprechenden Anspruchsausweise die erforderlichen Leistungen zur Verfügung.

Es handelt sich dabei im Einzelnen um die folgenden Entsende- und Verlängerungszeiträume:

  • Israel: keine zeitliche Begrenzung
  • Kroatien: 24 Monate, keine Verlängerungsmöglichkeit
  • Marokko: 36 Monate, Verlängerungsmöglichkeit für weitere 36 Monate
  • Serbien und Montenegro: keine zeitliche Begrenzung
  • Türkei: keine zeitliche Begrenzung
  • Tunesien: 12 Monate, Verlängerungsmöglichkeit für weitere 12 Monate

Voraussetzungen für Versicherungsschutz im Ausland

Nachdem wir die Leistungen beider Versicherungen näher beleuchtet haben, dreht es sich nun um die Voraussetzungen für die eigentliche Leistung. Was muss vorliegen, damit Ihnen der private oder der gesetzliche Unfallschutz außerhalb der deutschen Grenzen zur Seite steht?

Voraussetzungen für gesetzlichen Unfallschutz

Damit die weiter oben beschriebenen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden können, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein:

  • Der beruflich bedingte Auslandsaufenthalt ist von vornherein zeitlich befristet
  • Das Angestelltenverhältnis ist während der Entsendung nicht unterbrochen
  • Der Beschäftigte muss weiterhin den Weisungen seines Arbeitgebers unterliegen und von ihm bezahlt werden

Im Falle eines Arbeitsunfalls in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR und der Schweiz gilt: Der zuständige ausländische Unfallversicherungsträger stellt Leistungen für die Betroffenen zur Verfügung. Allerdings muss diesem der sogenannte "besonderen Anspruchsausweis E 123" vorgelegt werden. Dazu sollten Betroffene nach einem Unfall unbedingt Kontakt mit dem deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsträger aufnehmen.

Voraussetzungen für privaten Unfallschutz

Ihr privater Unfallschutz gilt auch während des Urlaubs. Es ist nicht notwendig, dass Versicherte uns kurzzeitige Auslandsaufenthalte melden oder vorher mit der persönlichen Beraterin oder dem Berater absprechen.

Demnach lässt sich festhalten: Es gibt keine besonderen "Voraussetzungen", ohne die Ihre private Unfallversicherung nicht schützen würde - abgesehen von der ganz logischen Voraussetzung, dass das fragliche Unfallereignis versichert sein muss.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Besteht Versicherungsschutz für Studenten während eines Auslandssemesters?

Ob Work & Travel, Au-Pair oder Auslandssemester: Nach der Ausbildung oder während des Studiums zieht es viele junge Leute in die Ferne. Aber ist der Auslandsaufenthalt eigentlich versichert?

Gesetzlicher Unfallschutz im Auslandssemester

Auch bei den Studenten, Au-Pairs & Co gilt unser Hinweis von weiter oben: Es muss stets der spezifische Sachverhalt betrachtet werden, wenn es zu einem Unfall auf Reisen kommt. Diese Ratgeberseite hier kann lediglich einen Überblick geben, keine handfeste Beratung.

Grundsätzlich besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz während Auslandssemestern, wenn die Hochschule diese erlaubt und bestätigt. Das Auslandssemester muss allerdings formal, organisatorisch und inhaltlich dem Studium zugeordnet sein.

Die private Unfallversicherung während des Auslandssemesters

Auch während des Auslandssemesters steht Ihnen die private Unfallversicherung zur Seite. Ob Ihr Auslandsaufenthalt einem "Work & Travel" dient, einem Auslandssemester oder Sie sich als Au-Pair bei einer Gastfamilie einbringen, ist für den starken Schutz der privaten Unfallversicherung nicht von Bedeutung.

Es schadet natürlich niemals, Ihre persönliche Beraterin oder ihren persönlichen Berater zu informieren, dass Sie für längere Zeit ins Ausland gehen. Gemeinsam lassen sich, gerade im Hinblick auf solche spannenden Lebensabschnitte, die passenden Versicherungen finden, die Sie auf großer Reise benötigen.

Aufgepasst: Unfallversicherung versus Auslandsreisekrankenversicherung

Der weltweite Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung sollte nicht mit den Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung verwechselt werden.

  • Die Auslandsreisekrankenversicherung kommt beispielsweise für die medizinische Versorgung im Urlaubsland und den medizinisch notwendigen Rücktransport auf - und das nicht nur nach einem Unfall, sondern in zahlreichen Szenarien.
  • Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung besteht hingegen in der Invaliditätsleistung als Einmalzahlung oder (wenn Ihrerseits gewünscht und eingeschlossen) als Unfallrente. Bei der Württembergischen genießen die Versicherten darüber hinaus zahlreiche andere starke Leistungen nach einem Unfall, wie die Erstattung von Bergungs- & Rettungskosten.

Was sollte ich bei einem Unfall im Ausland tun?

Geschieht trotz aller Vorsicht ein Unfall während eines Auslandsaufenthalts, gilt vor allem: Bewahren Sie Ruhe und einen kühlen Kopf. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie richtig vorgehen.

Sie haben eine private Unfallversicherung der Württembergischen

Wir stehen Ihnen zur Seite: Die Unfallversicherung der Württembergischen schützt Sie weltweit vor finanziellen Folgen nach einem Unfall. So einfach können Sie uns einen Schaden in der Unfallversicherung melden.

  1. Melden Sie uns den Unfall so schnell wie möglich
  2. Schildern Sie uns genau, wie und wann der Unfall passiert ist
  3. Gehen Sie umgehend zum Arzt und informieren Sie uns über die Diagnose
  4. Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten!
  5. Wir wünschen Ihnen gute Genesung

Unsere Schadenhotline
00800 81 82 9000
Mo. - Fr. | von 07:00 bis 18:00 Uhr

Sie sind gesetzlich unfallversichert

Wenn Sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb Deutschlands befinden und dabei einen Unfall erleiden, melden Sie diesen umgehend Ihrem Arbeitgeber. Natürlich sollten Sie zuallererst nach Ihrer eigenen Sicherheit, bzw. Gesundheit sehen. Die nächsten Schritte werden über Ihren Arbeitgeber gemeinsam mit dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eingeleitet.

Häufige Fragen

Unfallversicherung & Reisen: Antworten auf Ihre Fragen

Brennen Ihnen noch Fragen auf der Zunge? Hier sammeln wir alles Wissenswerte rund um das Thema Unfallversicherung im Ausland.

  • Wie Sie dieser Ratgeberseite entnehmen können, lohnt sich eine private Unfallversicherung gerade für Urlauber besonders. Die wirklich wichtige Versicherung für Reisende ist allerdings die Auslandsreisekrankenversicherung.

  • Im Falle der privaten Unfallversicherung der Württembergischen: Unbegrenzt und 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Bei längeren Auslandsaufenthalten empfehlen wir natürlich dennoch ein Gespräch bei Ihrer Agentur vor Ort.

  • Der Unterschied liegt im Zweck der Versicherung. Die Auslandsreisekrankenversicherung steht Ihnen mit Leistungen zur Seite, die mit jenen der privaten Krankenversicherung vergleichbar sind, wenn Sie medizinische Hilfe außerhalb Deutschlands brauchen. Die private Unfallversicherung leistet nicht bei Krankheiten, sondern bei Unfällen. Und das weltweit und rund um die Uhr - was sie mit der Auslandsreisekrankenversicherung gemeinsam hat.

  • Für uns: Wir benötigen, sollte der Ernstfall eintreten, aus rechtlichen Gründen eine von Ihnen unterschriebene Unfallmeldung. Wenn Sie die Unfallmeldung vollständig ausgefüllt haben, senden Sie sie bitte per Post an die angegebene Anschrift. Um den Unfall einschätzen und bearbeiten zu können, ist es für uns wichtig, Auskünfte von Behörden, anderen Versicherern oder behandelnden Ärzten zu erhalten. Bitte erteilen Sie ihnen die Erlaubnis, uns zu informieren.

    Für die gesetzliche Unfallversicherung ist der sogenannte Anspruchsausweis E 123 erforderlich. Je nach Land müssen Sie eventuell weitere Dokumente ausfüllen und an verschiedene Stellen senden - hier steht Ihnen jedoch sowohl Ihr Arbeitgeber als auch die zuständige Unfallkasse zur Seite.

  • Einige Unfallversicherungsträger bieten eine freiwillige Auslandsversicherung an, um den Beschäftigten auch im Ausland den nötigen Versicherungsschutz zu bieten. Europäische Regelungen oder Sozialversicherungsabkommen dürfen jedoch nicht entgegenstehen.

Gut zu wissen

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