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Die Beiträge für Ihre private Unfallversicherung gelten in der Einkommensteuererklärung als "Vorsorgeaufwendungen". Prinzipiell können diese steuerlich geltend gemacht werden. Auf dieser Seite erfahren Sie das Wichtigste über dieses Thema.
Lesedauer: 8 Minuten
Die Unfallversicherung als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich geltend zu machen, kann sich eventuell lohnen. Dabei sollten Sie deren gültige Höchstbeträge allerdings nicht überschritten haben.
Die Informationen auf dieser Seite sollen lediglich eine allgemeine Übersicht auf das Thema Unfallversicherung in der Einkommensteuererklärung erlauben. Sie sind nicht als Ersatz für eine ausführliche Steuerberatung geeignet.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Diese Voraussetzungen geltenWer kann die Unfallversicherung absetzen?Wo trage ich die Unfallversicherung ein?Welche Unfallversicherungen kann ich geltend machen?Häufige FragenSteuerfachleute sprechen eigentlich vom "ansetzen", statt des in der Umgangssprache viel weiter verbreiteten "etwas von der Steuer absetzen". Fachlich vollkommen korrekt ist hingegen "etwas steuerlich geltend machen". Auf dieser Seite verwenden wir das geläufige "absetzen" und das korrekte "ansetzen" synonym zu einander.
Nicht jede Versicherung kann steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Unfallversicherung gilt es, darauf zu achten, für welchen Lebensbereich Sie diese abgeschlossen haben. Je nachdem fallen die Beiträge in unterschiedliche Kategorien innerhalb der Einkommensteuererklärung.
Es gibt auch besondere Szenarien, in denen die Unfallversicherung abgeschlossen wurde, um private sowie berufliche Risiken einzuschließen. Hier können die Beiträge auf Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten, bzw. Betriebsausgaben aufgeteilt werden - eine konkrete Aufteilung des Versicherers ist hier bestens geeignet.
Ob Sie die Unfallversicherung absetzen können, hängt nicht allein davon ab, dass Sie den Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Sie können die Beiträge steuerlich geltend machen, wenn:
Die geltenden Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen – worunter die Unfallversicherung fällt – hängen davon ab, ob jemand Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Pensionär oder Selbständiger ist.
Die Beiträge zur Unfallversicherung sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig, allerdings gelten für die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, zu welchen sie zählen, gewisse Höchstbeträge.
Für alle, die einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, gilt etwa ein Höchstbetrag von 1.900 €. Für alle andere gilt ein Höchstbetrag von 2.800 €. Je nachdem, wie viele dieser Vorsorgeaufwendungen Sie steuerlich geltend machen, könnte der Höchstbetrag bereits durch andere vorrangige Versicherungen ausgeschöpft sein. Das können beispielsweise die gesetzliche und private Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung sein.
Es gibt unterschiedliche Höchstbeträge für unterschiedliche Personengruppen. Etwa:
Versicherungen, die ausschließlich Freizeitunfälle abdecken, gehören vollständig in den Bereich der Vorsorgeaufwendung: Anlage Vorsorgeaufwand.
Handelt es sich aber um eine Versicherung, die auch Arbeitsunfälle inklusive der Wege zu und von der Arbeit abdeckt, kann diese unter Werbungskosten angesetzt werden: Anlage N.
Die Unfallversicherung ist also steuerlich ansetzbar. Das Problem ist, dass sie den oben beschriebenen Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen unterliegt und sich diese auch noch mit weiteren Versicherungen teilt. In der Realität wird es also selten vorkommen, dass jemand die Beiträge für ausgerechnet die Unfallversicherung in voller Höhe steuerlich geltend machen kann.
Als Angestellte zahlt Pia F. | |
---|---|
für die gesetzliche Krankenversicherung | 1250 € |
für die Pflegeversicherung | 130 € |
für die Arbeitslosenversicherung | 200 € |
abzüglich Höchstbetrag | 1.900 € |
Verbleibender Betrag, die Sie in der Einkommensteuererklärung als weitere Vorsorgeaufwendung geltend machen kann | 320 € |
Prinzipiell benötigt das Finanzamt keinen Nachweis über die von Ihnen gezahlten Beiträge für die private Unfallversicherung. Sollte das Amt jedoch spezifische Rückfragen haben und einen Nachweis verlangen, können Sie diesen von Ihrem Versicherer erhalten. Bei Ihrer Württembergischen finden Sie diese und weitere Unterlagen übrigens spielend einfach im Servicebereich unter "eine Finanzamtsbestätigung anfordern" in Ihrem Kundenportal "Meine Württembergische".
Grundsätzlich sind vor allem zwei Arten von Versicherungen absetzbar:
Sachversicherungen, zum Beispiel die Hausratversicherung oder die Kfz-Versicherung können Sie hingegen nicht geltend machen. Ausnahmen erfahren Sie in unseren Ratgebern Hausratversicherung steuerlich absetzen und Kfz-Versicherung in der Steuererklärung.
Zu den absetzbaren Unfallversicherungen zählen auch spezialisierte Versicherungen wie die Kinderunfallversicherung oder Unfallversicherungen für Rentner & Senioren.
Die pauschale Antwort: Eine Versicherung, die Leistungen erbringt, wenn Sie einen Unfall erleiden. In Deutschland wird zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung unterschieden.
Übrigens: Sind Sie gesetzlich und privat unfallversichert, erhalten Sie im Schadensfall je nach Invalidität Leistungen aus beiden Versicherungen.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber. Sie gilt für jede Person in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis und umfasst Unfälle auf der Arbeit, auf dem Weg dahin und wieder zurück sowie Berufskrankheiten. Vereinfacht ausgedrückt: Sie "bezahlen" die gesetzliche Unfallversicherung von vorneherein gar nicht, daher können Sie deren Beiträge auch nicht geltend machen.
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