Krankentagegeld­versicherung

Sorgenfrei gesund werden

Wir leisten, wenn die gesetzliche Kasse leistet - und weit darüber hinaus. Für finanzielle Sicherheit bei Verdienstausfall: Volle Leistung für Sie ab dem 43. Tag.

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Ihre Vorteile

Das macht die Kranken­tage­geld­versicherung so sinnvoll

Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber volle Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Ab der siebten ein gesetzliches Krankengeld für max. 72 Wochen. Selbstständige erhalten keine Lohnfortzahlung.

  • Wir schließen die Lücke zwischen Nettoeinkommen und gesetzlichem Krankengeld

    Damit aus gesundheitlichen Problemen keine finanziellen werden: Leistung ab der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit, wenn auch die GKV Krankengeld zahlt.

  • Maßgeschneiderte Absicherung mit frei wählbarer Höhe

    Sie entscheiden ganz individuell über die Höhe Ihres Krankentagegeldes. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen hierbei gerne zur Seite.

  • Wir leisten weiter: Sogar bis zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit

    Wenn Sie die Höchstleistungsdauer der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen und die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht, leisten wir weiter: Bis zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit.

  • An alle Eventualitäten ist gedacht. Machen wir Ihre Absicherung flexibel

    Sie erhalten Ihr Krankentagegeld auch während Rehabilitationsmaßnahmen, wenn bereits vorher Arbeitsunfähigkeit bestand und weiter fortbesteht. Das gilt auch bei Schwangerschaft, wenn dadurch eine Arbeitsunfähigkeit eintritt.

  • Einfache Abwicklung im Leistungsfall

    Sobald Sie gesetzliches Krankengeld von der GKV erhalten, genügt uns dies als Leistungsnachweis. Sie haben keine Doppelaufwände mit Attesten oder ähnlichem.

  • Wir lassen Sie nicht im Regen stehen. Auch bei Arbeitslosigkeit

    Sollten Sie während vorübergehender Arbeitslosigkeit Krankengeld von der GKV erhalten, dann leisten auch wir weiterhin. Sind Sie gesund, können Sie den Vertrag bei Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monate ruhend stellen und reaktivieren, wenn Sie eine neue Stelle haben.

Frau mit Smartphone und Espressotasse

Unser Kundenportal

Gesundheit, Vorsorge & Finanzen in der Hosentasche

Mit der Kundenportal-App können Sie Ihre Dokumente, wie beispielsweise Rechnungen oder Rezepte, digital einreichen. Ob im Web oder in der App, unser Kundenportal kann sogar noch mehr als Krankenversicherung: Genießen Sie den Überblick über all Ihre Verträge.

Unsere Leistungen

Was ist in einer Krankentagegeld­versicherung abgedeckt?

Wenn aufgrund einer Krankheit nicht mehr gearbeitet werden kann, entsteht schnell eine Lücke zwischen der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes und Ihrem eigentlichen Nettoeinkommen. Unser Krankentagegeld füllt diese Lücke - und leistet noch mehr.

  • Individuell hoher Schutz vor finanziellen Einbußen bei längerer Krankheit.

  • Leistung ab dem 43. Tag - wenn auch die gesetzliche Krankenkasse leistet.

  • Absicherung bis Sie wieder arbeiten können - oder die Berufsunfähigkeit eintritt.

  • Wir leisten auch während der Reha, wenn vorher Arbeitsunfähigkeit bestand

  • Leistung auch bei Schwangerschaft, sollte eine Arbeitsunfähigkeit eintreten

Häufige Fragen

Weshalb und für wen ist das Kranken­tagegeld wichtig?

Häufige Fragen

 für:

Unser Krankentagegeld schließt die Versorgungslücke im Krankheitsfall und ist somit für so gut wie jeden eine sinnvolle Absicherung.

Die gesetzliche Krankenkasse leistet bei längeren Krankheiten zwar einen Beitrag, doch die Lücke zum eigentlichen Nettoeinkommen kann groß sein.

Privat Versicherten bieten wir eine passende Lösung, unabhängig davon, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.

  • Eine Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung und schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer längeren Krankheit. Das macht sie nicht nur zu einer wichtigen Versicherung, sondern zu einer wichtigen finanziellen Absicherung.

  • Drei Begriffe werden gerne miteinander verwechselt, sind jedoch keineswegs Synonyme voneinander:

    • Krankengeld: So wird die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung genannt, die bei längerer Krankheit einen Teil des Nettoeinkommens auffängt. Privatversicherte erhalten diese nicht.
    • Krankentagegeld: Erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung. Es deckt die Versorgungslücke bei längerer Krankheit und ist daher besonders wichtig.
    • Krankenhaustagegeld: Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung zu Ihrer privaten Krankenversicherung, die Sie freiwillig abschließen können. Sie leistet einen bestimmten Geldbetrag für jeden im Krankenhaus verbrachten Tag.
  • Ob angestellt oder der eigene Chef: Mit der Krankentagegeldversicherung stehen Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite. Lediglich Beamte brauchen kein Krankentagegeld.

  • Das gesetzliche Krankengeld ist deutlich niedriger als das Nettoeinkommen. Hier greift unsere Absicherung und steht Ihnen mit wertvollen finanziellen Leistungen zur Seite.

    Das Risiko für gesetzlich versicherte Angestellte, am Beispiel von 3.000 € Bruttoeinkommen:

    Einkommen Brutto: 3.000 €

    Einkommen Netto: 2.100 €

    Gesetzliches Krankengeld (brutto): 1.890 €

    Gesetzliches Krankengeld nach Abgaben für die Sozialversicherung: 1662,60 € (-227,40)

    Monatliche Einkommenslücke: 437,30 €

  • Privat versicherten Arbeitnehmern ist eine Krankentagegeldversicherung absolut empfohlen! Diese schließt die klaffende Versorgungslücke nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Passend zu unserer privaten Krankenversicherung bieten wir spezielle Tarife für Kunden mit Vollversicherung. Unser Krankentagegeld hilft, Einkommenseinbußen nach dem Ende der Lohnfortzahlung abzuwenden. So schaffen wir absolute Sicherheit für Privatversicherte, denn diese erhalten keinen Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Wir leisten wahlweise ab dem 43. oder 92. Tag.

    Ihr Vorteil als Privatversicherter: Erhöht sich Ihr Einkommen, können Sie den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen. Und damit Sie auch künftig bestens abgesichert sind, können Sie alle 3 Jahre Ihre Leistung um max. 6% erhöhen.

  • Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld können sich mit unserer privaten Krankentagegeldversicherung bedarfsgerecht für den Fall arbeitsunfähig zu werden, absichern. Die Höhe der Absicherung ist frei wählbar – bis zu 70 Prozent des Gewinns können vereinbart werden. Wir bieten Schutz ab dem 43. Tag. Wir leisten bis Sie wieder arbeitsfähig sind – oder bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit.

  • Privat versicherte Selbstständige können sich mit unserer privaten Krankentagegeldversicherung bedarfsgerecht für den Fall arbeitsunfähig zu werden, absichern. Die Höhe der Absicherung ist frei wählbar, bis zu 70 Prozent des Gewinns können vereinbart werden. Wir leisten wahlweise ab dem 29., 43. oder 92. Tag. Zusätzlich bieten wir einen Spezialtarif an, der bereits ab dem 6. Tag eines stationären Aufenthalts leistet - andernfalls ab dem 43. Tag. - Sie können Ihre gewünschte Leistung auch individuell auf die Beginne aufteilen.

    Ihr Vorteil als Privatversicherter: Erhöht sich Ihr Einkommen, können Sie den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen. Und damit Sie auch künftig bestens abgesichert sind, können Sie alle 3 Jahre Ihre Leistung um max. 6% erhöhen.

  • Bei Angestellten darf das Krankentagegeld das Nettoeinkommen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld nicht übersteigen. Bei Selbstständigen können maximal 70 Prozent des Gewinns abgesichert werden. Als Grenzen gelten die Summe Ihres privaten Krankentagegeldes der Württembergischen sowie eventuelle andere Krankengelder.

  • Die Beiträge für diese Versicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung eintragen.

  • Unter der Karenzzeit wird der von Ihnen gewählte Zeitraum verstanden, der zwischen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und Auszahlung des Krankentagegeldes vergeht.

  • Nach Abschluss der Krankentagegeld-Versicherung gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Für den Verdienstausfall während der Mutterschutzfristen gilt eine besondere Wartezeit von 8 Monaten.

  • Liegt ein Nachweis über Krankengeldzahlung der GKV vor, wird unsere Leistung für diesen Zeitraum ausgezahlt, frühestens nach 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit.

  • Nein, maßgeblich ist zunächst nur die Zahlung von Krankengeld durch die GKV. Bei welchem Arzt Sie sich behandeln lassen, spielt keine Rolle. Ob es sich dabei um Ihren Hausarzt oder einen Facharzt handelt, ist nicht ausschlaggebend für uns.

  • Ihre private Vorsorge an Ihr Gehalt anzupassen ist äußerst wichtig: Die Höhe Ihres Krankentagegeldes lässt sich nach einer erneuten Gesundheitsprüfung ändern.

    • Die Arbeitsunfähigkeit ist ein - hoffentlich - vorübergehender Zustand, der im besten Falle mit der Genesung endet.
    • Die Berufsunfähigkeit ist ein andauernder Zustand, bei dem keine Besserung zu erwarten ist.
  • Wenn sich der Verdacht auf eine Corona-Infektion bestätigt, sind alle stationären und ambulanten Behandlungsmaßnamen grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Privaten Krankenversicherung umfasst. Sind privat Krankenversicherte erkrankt und deswegen arbeitsunfähig, haben sie grundsätzlich einen Anspruch auf Krankentagegeld, wenn die weiteren bedingungsgemäßen Voraussetzungen vorliegen. Werden privat Krankenversicherte im Rahmen einer stationär notwendigen Heilbehandlung (und nicht als bloße Quarantänemaßnahme) ins Krankenhaus aufgenommen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld ihrer privaten Krankenversicherung.

Gut zu wissen

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Mehr Gutes zu wissen

Kranken­tagegeld­versicherung: Darauf sollten Sie achten

Ist Ihr monatlicher Lebensbedarf ausreichend abgedeckt? Was muss wem eigentlich nachgewiesen werden, wenn Sie Ihr privates Krankentagegeld beanspruchen möchten?

  • Wie hoch Ihr individuelles Tagegeld sein soll, hängt ganz von Ihren Wünschen ab, denn es sollte den monatlichen Lebensbedarf ausreichend abdecken. Zu beachten ist allerdings, dass die Höhe des versicherten Tagegeldes plus das gesetzliche Krankengeld das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigt. Haben Sie monatliche Kosten, besondere Anforderungen? Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gerne bei der Ermittlung des perfekten Betrags.

  • Falls die andauernde Krankheit zur Berufsunfähigkeit führt, empfehlen wir Ihnen unsere Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent und verzichtet auf eine „abstrakte“ Verweisung – ohne Mehrbeitrag. Ein Verweis auf eine andere Tätigkeit ist nur möglich, wenn eine neue Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, die der Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht.

  • Besteht eine Arbeitsunfähigkeit und die gesetzliche Krankenversicherung leistet ihr Krankengeld, stehen wir Ihnen auch während Kur- und Rehabilitationsaufenthalten zur Seite. Das schützt Sie vor Verdienstausfall, wenn Sie sich darauf konzentrieren, wieder kerngesund zu werden.

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Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

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