Schaden & Leistung melden

Kostenerstattung Auslandsreise­kranken­versicherung

Ihr Service der Württembergischen bei Krankheitsfällen im Ausland

Haben Sie Fragen zu Ihrem Leistungsfall? Gerne hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater oder unser Reisekrankenversicherungs-Team weiter!

Auslandsreisekranken-Hotline

Unsere kostenlose Hotline

00800 81 82 6000

24 Stunden

Festnetztarif

+49 711 662 723333

Mo. - Fr. | 08:00 bis 18:00 Uhr

Falls der von Ihnen gewählte Anbieter/Netzkartenvertrag keine Verbindung zur kostenfreien 00 800-Nummern zulässt, wählen Sie bitte diese Nummer.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Sie sind im Ausland krank geworden. Das ist auf der Dienstreise genauso unangenehm wie im Familienurlaub. Wenigstens um die Reisekasse müssen Sie sich mit uns keine Sorgen machen: Die Kosten für Arztbesuche, Medikamente oder gar einen Krankentransport erstatten wir Ihnen.

Melden Sie sich zeitnah bei uns. Mit unserem 24-Stunden-Notruf-Service aus dem Ausland sind wir telefonisch immer für Sie da.

Reichen Sie nach der Rückkehr Ihre Rechnungen und wichtigen Unterlagen für die Kostenerstattung ein.

So einfach geht's:

  1. Reichen Sie einfach Ihre Belege unter Angabe der Versicherungs-Nummer ein.
  2. Eine Schilderung ist nur notwendig, wenn es sich um einen Unfall handelt.
  3. Geben Sie das Reiseland und die Dauer Ihrer Reise an.
  4. Übersetzen Sie ggf. wichtige Belege oder geben Sie an, wegen welcher Diagnose Sie behandelt wurden.
  5. Wir bearbeiten Ihr Anliegen schnellstmöglich und erstatten Ihnen Ihre Ausgaben.

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Damit wir Ihnen Ihre ausländischen Arztrechnungen schnell erstatten können.

Gut zu wissen & häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Auslands­kranken­versicherung im Leistungsfall

  • Über unsere Notruf-Nummer erreichen Sie uns rund um die Uhr. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über eine Krankenhausbehandlung und wenden Sie sich telefonisch an uns, falls ein Rücktransport notwendig wird. Zur Kostenabrechnung schicken Sie alle Rechnungen an uns, bitte bewahren Sie die Originale auf. Bitte geben Sie Name und Wohnsitz des Versicherten, die Krankheitsbezeichnung sowie Reiseziel und Reisedauer mit an.

  • Die Krankheit oder der Unfall darf erst im Ausland eintreten. Beginnen Sie ihre Reise bereits mit einer Krankheit, gibt es dafür keine Erstattung. Ebenfalls keine Erstattung, wenn der Eintritt der Krankheit während der Reise aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststeht, ausgenommen Reisen, die wegen des Todes des Ehegatten, des Lebenspartners (§ 1 LPartG) oder eines Verwandten ersten Grades unternommen werden.
    Besteht eine Schwangerschaft, dann sind Untersuchungen und Behandlungen deswegen sowie bei Schwangerschaftsabbruch und Entbindung von der Erstattung ausgenommen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schwangerschaftsbeschwerden, Früh- oder Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche.

  • Machen Sie sich keine Sorgen. Wir übernehmen die Kosten für:

    • ärztliche Behandlungen einschließlich notwendiger Operationen, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus
    • Arznei-, Verband- und Heilmittel (z. B. auch Krankengymnastik)
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Füllungen in einfacher Ausführung
    • den Transport zum Arzt oder Krankenhaus im Urlaubsland, wenn medizinisch notwendig
    • den Rücktransport nach Deutschland, wenn medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet
  • Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der Württembergischen sind Sie bis zu sechs Wochen im Ausland versichert.

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