Auslandsreisekranken-Hotline
Festnetztarif
+49 711 662 723333Mo. - Fr. | 08:00 bis 18:00 Uhr
Falls der von Ihnen gewählte Anbieter/Netzkartenvertrag keine Verbindung zur kostenfreien 00 800-Nummern zulässt, wählen Sie bitte diese Nummer.
Festnetztarif
+49 711 662 723333Mo. - Fr. | 08:00 bis 18:00 Uhr
Falls der von Ihnen gewählte Anbieter/Netzkartenvertrag keine Verbindung zur kostenfreien 00 800-Nummern zulässt, wählen Sie bitte diese Nummer.
Sie sind im Ausland krank geworden. Das ist auf der Dienstreise genauso unangenehm wie im Familienurlaub. Wenigstens um die Reisekasse müssen Sie sich mit uns keine Sorgen machen: Die Kosten für Arztbesuche, Medikamente oder gar einen Krankentransport erstatten wir Ihnen.
Melden Sie sich zeitnah bei uns. Mit unserem 24-Stunden-Notruf-Service aus dem Ausland sind wir telefonisch immer für Sie da.
Reichen Sie nach der Rückkehr Ihre Rechnungen und wichtigen Unterlagen für die Kostenerstattung ein.
So einfach geht's:
Damit wir Ihnen Ihre ausländischen Arztrechnungen schnell erstatten können.
Über unsere Notruf-Nummer erreichen Sie uns rund um die Uhr. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über eine Krankenhausbehandlung und wenden Sie sich telefonisch an uns, falls ein Rücktransport notwendig wird. Zur Kostenabrechnung schicken Sie alle Rechnungen an uns, bitte bewahren Sie die Originale auf. Bitte geben Sie Name und Wohnsitz des Versicherten, die Krankheitsbezeichnung sowie Reiseziel und Reisedauer mit an.
Die Krankheit oder der Unfall darf erst im Ausland eintreten. Beginnen Sie ihre Reise bereits mit einer Krankheit, gibt es dafür keine Erstattung. Ebenfalls keine Erstattung, wenn der Eintritt der Krankheit während der Reise aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststeht, ausgenommen Reisen, die wegen des Todes des Ehegatten, des Lebenspartners (§ 1 LPartG) oder eines Verwandten ersten Grades unternommen werden.
Besteht eine Schwangerschaft, dann sind Untersuchungen und Behandlungen deswegen sowie bei Schwangerschaftsabbruch und Entbindung von der Erstattung ausgenommen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schwangerschaftsbeschwerden, Früh- oder Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche.
Machen Sie sich keine Sorgen. Wir übernehmen die Kosten für:
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der Württembergischen sind Sie bis zu sechs Wochen im Ausland versichert.