Bauherren­haftpflicht

Sicherheit, auf die Sie bauen können

Wer ein Haus baut, muss an vieles denken. Auch daran, dass auf einer Baustelle Gefahren lauern. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle etwas passiert. Unsere Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Bauherrenhaftpflicht: Junges Paar mit Laptop auf Baustelle

Ihre Vorteile

Warum ist eine Bauherren­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Ab dem ersten Spatenstich entscheiden Sie, was auf Ihrem Grundstück passiert. Auch wenn Sie den Bau nicht selbst durchführen, tragen Sie die Verantwortung für alles, was auf Ihrem Grundstück passiert.

  • Finanzieller Schutz auf Ihrer Baustelle

    Ein herabfallendes Bauteil oder ein ungesicherter Kellerschacht: Auf einer Baustelle lauern viele Gefahren. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn auf Ihrem Baugrundstück etwas passiert.

  • Prüfung der Haftpflichtfrage

    Falls es zu einem Schaden auf Ihrer Baustelle kommt, prüfen wir zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sind. Falls dies nicht der Fall ist, kümmern wir uns um die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

  • Hohe Versicherungssummen

    Wir bieten Ihnen hohe Versicherungssummen: Bis zu 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Unsere Leistungen

Das deckt die Bauherren­haftpflicht ab

Unsere Versicherung schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen auf Ihrer Baustelle. Hier finden Sie einen Auszug der versicherten Gefahren, einen vollständigen Überblick finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Sie können entscheiden, ob Sie sich für 10 Mio. €, 20 Mio. € und 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern wollen.

    Bis zu 50 Mio. €

  • Eigenleistungen

    Mit Eigenleistungen lassen sich beim Hausbau Kosten sparen. Sollte es hierbei zu Schäden kommen, sichert Sie unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur Versicherungssumme ab.

    Bis zur Bausumme

  • Arbeitsmaschinen

    Beim Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h sichern wir Sie ab.

  • Grundstückssenkungen und Erdrutschungen

    Kommt es bei Ihren Bauarbeiten zu Grundstückssenkungen oder Erdrutschungen, dann sind Sie mit unserer Bauherrenhaftpflicht finanziell abgesichert, wenn hierdurch Schäden an Nachbargrundstücken oder -gebäuden entstehen.

Häufige Fragen

Wissenswertes für Bauherren

Brauche ich als Bauherr eine Versicherung? Welche Pflichten habe ich? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen für Ihren Schutz beim Bau.

  • Die Bauherren-Haftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken, die für Sie als Auftraggeber einer privaten Baumaßnahme (Bauherr) bestehen, wenn Sie die Arbeiten durch einen Dritten (zum Beispiel Architekt, Bauunternehmen) verrichten lassen. Ein Haftpflichtanspruch besteht, wenn einer dritten Person ein Schaden auf Ihrem Grundstück und dem im Bau befindlichen Gebäude entsteht. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn während Dacharbeiten ein Passant von einem herabfallenden Bauteil verletzt wird oder wenn es zu Setzungsrissen am Nachbargebäude kommt.

  • Verletzen Sie als Bauherr eine der folgenden Pflichten, können Sie gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden.

    • Verkehrssicherungspflicht
      Sie müssen einschreiten, wenn eine Gefahrenquelle besteht.
    • Überwachungspflicht
      Sie als Bauherr müssen regelmäßige Kontrollen während der Bauphase auf Ihrer Baustelle durchführen.
    • Auswahlpflicht
      Sie müssen alle am Bau beteiligten Unternehmen und Handwerker sorgfältig auswählen.
  • Bauvorhaben in der von Ihnen bewohnten Wohnung oder Ihrem Einfamilienhaus sind zum Teil schon über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Hierzu zählen beispielsweise eine Wohnungsrenovierung, ein Dachstuhlausbau oder auch der Anbau einer Garage.

    In unserer Privathaftpflichtversicherung mit Premiumschutz sind diese Bauvorhaben ohne eine Begrenzung der Bausumme abgesichert.

  • Die Kosten für Ihre Bauherrenhaftpflicht hängen von der Bausumme und der vereinbarten Versicherungssumme ab.

  • Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings haften Sie als Bauherr für auftretende Schäden auf Ihrer Baustelle. Dazu gehören sowohl Sach- als auch Personen oder Vermögensschäden. Vor allem Personenschäden können schnell sehr teuer werden. Daher ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht auf jeden Fall ratsam. Das Gute: Sie zahlen lediglich einen Einmalbetrag und sind für die Dauer der Bauarbeiten, maximal jedoch für zwei Jahre, versichert.

  • Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in den Vertragsunterlagen angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet mit Abschluss der Bauarbeiten (Bauvorhaben), spätestens aber zwei Jahre nach dem Versicherungsbeginn, ohne dass eine Kündigung notwendig ist.

  • Sie haben Versicherungsschutz als Bauherr für die Baumaßnahme auf dem in den Vertragsunterlagen genannten Grundstück im Inland.

  • Nicht alle denkbaren Risiken sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

    • berufliche Tätigkeiten
    • vorsätzliche Handlungen
    • Schäden zwischen Mitversicherten

  • Ja, auch bei größeren Sanierungs- oder Umbauvorhaben macht es Sinn eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Sandsäcke als Hochwasserbarriere

    Vorstellen mag es sich niemand, aber darauf vorbereitet sollten Sie sein: Hochwasserkatastrophen und Überschwemmungen durch Niederschläge treten immer häufiger auf. Deswegen geben wir Ihnen wichtige Informationen zum Hochwasserschutz an die Hand.

  • Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.1

  • Monteur installiert Wärmepumpe

    Der Gesetzgeber möchte bis 2024 Fakten schaffen: Weg von den fossilen, hin zu den nachhaltigen Energien. Viele Hausbesitzer interessieren sich dabei schon heute für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Im Fokus: Die Wärmepumpe.

  • Paar mit Laptop

    Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.

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Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

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