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Beim Hausbau lauern Gefahren auf der Baustelle. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn durch Ihre Bauarbeiten etwas passiert. Unsere Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen sollten "Unbeteiligte" zu Schaden kommen.
Ab dem ersten Spatenstich entscheiden Sie, was auf Ihrem Grundstück passiert. Auch wenn Sie den Bau nicht selbst durchführen, tragen Sie die Verantwortung für alles, was auf Ihrer Baustelle passiert.
Ein herabfallendes Bauteil oder ein ungesicherter Kellerschacht: Auf einer Baustelle lauern viele Gefahren. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn auf Ihrem Baugrundstück etwas passiert.
Falls es zu einem Schaden auf Ihrer Baustelle kommt, prüfen wir zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sind. Falls dies nicht der Fall ist, kümmern wir uns um die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Wir bieten Ihnen hohe Versicherungssummen: Mit bis zu 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei max. 15 Mio. € je geschädigter Person, sind Sie mit unserer Bauherrenversicherung abgesichert.
Ob Neubau, Umbau oder Renovierung – die Bauherrenhaftpflicht bietet flexiblen Schutz für alle Arten von Bauprojekten und passt sich den spezifischen Risiken Ihres Vorhabens an.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für jeden Bauherrn unverzichtbar, der ein Bauprojekt durchführt. Sie schützt vor den oft unterschätzten Risiken, die mit Bauarbeiten einhergehen, und bewahrt Bauherren vor hohen finanziellen Belastungen durch Haftungsansprüche.
Unsere Versicherung schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen auf Ihrer Baustelle. Hier finden Sie einen Auszug der versicherten Gefahren, einen vollständigen Überblick finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Sie können entscheiden, ob Sie sich für 10 Mio. €, 20 Mio. € oder 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern wollen.
Bis zu 50 Mio. €
Mit Eigenleistungen lassen sich beim Hausbau Kosten sparen. Sollte es hierbei zu Schäden kommen, sichert Sie unsere Pauschal-Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.
Bis zur Bausumme
Beim Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h sichern wir Sie ab.
Kommt es bei Ihren Bauarbeiten zu Grundstückssenkungen oder Erdrutschungen, dann sind Sie mit unserer Bauherrenhaftpflicht finanziell abgesichert, wenn hierdurch Schäden an Nachbargrundstücken oder -gebäuden entstehen.
Bei Sachschäden wird die Reparatur oft als ebenso sinnvoll wie die Neuanschaffung angesehen. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt daher die Mehrkosten für Reparaturen bis zu 130 % der Schadenersatzverpflichtung bis max. 10.000 €.
Bis zu 30 % mehr
Sind im Rahmen eines Wiederaufbaus auch Abbruch- und Einreißarbeiten an Bauwerken notwendig, so sind diese mitversichert.
Mit unserer Bauherrenhaftpflicht ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung von Kränen (auch Turmdrehkränen genannt) abgesichert.
Was kann passieren und wie hilft die Versicherung? In unseren Leistungsbeispielen können Sie sehen, in welchen Situationen unsere Bauherrenhaftpflicht für Sie einspringt.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken, die für Sie als Auftraggeber einer privaten Baumaßnahme (Bauherr) bestehen, wenn Sie die Arbeiten durch einen Dritten (zum Beispiel Architekt, Bauunternehmen) verrichten lassen. Ein Haftpflichtanspruch besteht, wenn einer dritten Person ein Schaden auf Ihrem Grundstück und dem im Bau befindlichen Gebäude entsteht. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn während Dacharbeiten ein Passant von einem herabfallenden Bauteil verletzt wird oder wenn es zu Setzungsrissen am Nachbargebäude kommt.
Verletzen Sie als Bauherr eine der folgenden Pflichten, können Sie gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden.
Bauvorhaben in der von Ihnen bewohnten Wohnung oder Ihrem Einfamilienhaus sind zum Teil schon über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Hierzu zählen beispielsweise eine Wohnungsrenovierung, ein Dachstuhlausbau oder auch der Anbau einer Garage.
In unserer Privathaftpflichtversicherung mit Premiumschutz sind diese Bauvorhaben ohne eine Begrenzung der Bausumme abgesichert.
Die Kosten für Ihre Bauherrenhaftpflicht hängen von der Bausumme und der vereinbarten Versicherungssumme ab.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings haften Sie als Bauherr für auftretende Schäden auf Ihrer Baustelle. Dazu gehören sowohl Sach- als auch Personen- oder Vermögensschäden. Vor allem Personenschäden können schnell sehr teuer werden. Daher ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht auf jeden Fall ratsam. Das Gute: Sie zahlen lediglich einen Einmalbetrag und sind für die Dauer der Bauarbeiten, maximal jedoch für zwei Jahre, versichert.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in den Vertragsunterlagen angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet mit Abschluss der Bauarbeiten (Bauvorhaben), spätestens aber zwei Jahre nach dem Versicherungsbeginn, ohne dass eine Kündigung notwendig ist.
Sie haben Versicherungsschutz als Bauherr für die Baumaßnahme auf dem in den Vertragsunterlagen genannten Grundstück im Inland.
Nicht alle denkbaren Risiken sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
Ja, auch bei größeren Sanierungs- oder Umbauvorhaben macht es Sinn eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Schäden an Ihrem Bauprojekt durch extreme Wetterereignisse wie Starkregen oder Stürme sind in der Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Dafür wird eine separate Bauleistungsversicherung benötigt, die solche Risiken absichert.
Ja, Sie können den Beitrag für Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendung geltend machen. Details dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen.
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Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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