Glasversicherung

Scherben bringen nicht nur Glück

Ob Fenster, Spiegel oder Duschkabine: Bei Beschädigung oder Zerstörung von Glas durch Bruch kann eine Reparatur oder Neuanschaffung teuer werden. Unsere Glasversicherung ersetzt schnell und unkompliziert den entstandenen Sachschaden.

Glasversicherung

Ihre Vorteile

Warum ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Glasbruch an Ihrem Haus (z. B. Fensterglas) oder Hausrat (z. B. Vitrine) ist mit unserer Glasversicherung abgesichert. Daher ergänzt sie die Wohngebäude- und Hausratversicherung sinnvoll, denn Bruchschäden von Glas sind darin nicht versichert.

  • Schnelle Hilfe im Schadenfall

    Wenden Sie sich im Falle eines Glasbruchs oder einer Beschädigung an uns und Sie werden schnelle Hilfe und Unterstützung bei der Behebung des Problems erhalten.

  • Umfangreicher Versicherungsschutz

    Glas ist an vielen Stellen in und am Haus verbaut. Wir bieten Ihnen umfangreichen Versicherungsschutz für eine Vielfalt an Glaselementen z. B. Glaskeramik-Kochflächen, Vitrinen, Wintergärten, Aquarien, Duschkabinen und vieles mehr.

  • Individueller Schutz für Ihre persönlichen Bedürfnisse

    Sie können zwischen einer Absicherung für Ihre Mobiliar- und/oder Gebäudeverglasung wählen. Als Mieter kann das Gebäudeglas z. B. bereits über den Vermieter abgesichert sein. In einem Beratungsgespräch finden Sie Ihren Bedarf am besten heraus.

  • Schutz, der sich anpasst

    Mit unserem Passt-­sich-­an­-Prinzip sind bestimmte neue Lebenslagen für 12 Monate vorsorglich mitversichert. Z. B. haben Sie bei Umzug in eine neue Wohnung Versicherungsschutz für die Gebäude­ und/oder Mobiliarverglasung in beiden Wohnungen.

Welche Glasversicherung ist sinnvoll für Sie?

Glasschäden können jedem passieren, doch lohnt sich der Abschluss einer Glasbruchversicherung auch für jeden? In unserer Übersicht finden Sie unsere Empfehlungen, unterteilt nach Mieter/Eigentümer und Art des Wohnobjekts.

Sie sindObjektartEmpfehlung Mobiliarglas-VersicherungEmpfehlung Gebäudeglas-Versicherung

Mieter

Wohnung


(Sofern nicht über Eigentümer versichert)

Mieter


Einfamilien­haus


(Sofern nicht über Eigentümer versichert)


Eigentümer

Wohnung


(Sofern nicht über Eigentümer­gemein­schaft versichert)

Eigentümer

Einfamilien­haus

Eigentümer

Mehrfamilien­haus

Für eigene Wohnung

Unsere Leistungen

Das ist in der Glasversicherung abgedeckt

Die Glasversicherung – häufig auch Glasbruchversicherung genannt – deckt Bruchschäden an der Gebäude- und/oder Mobiliarverglasung ab. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und bietet einen starken Leistungsumfang.

  • Gebäudeverglasung

    Alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben wie Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Veranden, Glasbausteine, Wetterschutzvorbauten, Überdachungen, Lichtkuppeln und Abdeckungen von Sonnenkollektoren/Photovoltaikanlagen.

  • Mobiliarverglasung

    Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Aquarien, Terrarien, Sichtfenster von Herden und Öfen, Glasplatten sowie Glaskeramik- und Induktions-Kochflächen.

  • Plexiglas, Acryl und künstlerisch bearbeitete Glasscheiben

    Unsere Glasversicherung schließt auch aus Glas, Plexiglas oder Acryl bestehende Möbel, Waschtische/-becken, Bade- und Duschwannen und künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten ein. Bei Beschädigung übernehmen wir die anfallenden Kosten bis zu 5.000 € je Versicherungsfall.

    Bis zu 5.000 € je Versicherungsfall

  • Versicherte Kosten

    Wir ersetzen Ihnen nicht nur den finanziellen Aufwand für die Glasscheibe, sondern auch die anfallenden Kosten für Ein- und Ausbau und die Entsorgung des beschädigten Glases. Das umfasst auch Sonderkosten für z. B. Gerüste, Kräne oder die Kosten für die Erneuerung von Anstrichen, Malereien uvm.

    Reparatur, Ersatz, Ein- und Ausbau, Entsorgung

  • Versicherte Gefahren und Schäden

    Versichert sind die Zerstörung oder Beschädigung durch Bruch der versicherten Sachen. Dazu gehören Bruchschäden, die beispielsweise durch Durchzug oder Unachtsamkeit entstehen (z. B. Bruch der Verglasung, wenn die Fenster wegen Durchzug zuknallen oder durch einen Steinwurf von spielenden Kindern).

    Bruchschäden

  • Versicherungsort

    Versicherungsschutz besteht in den Räumen der Wohnung oder des Hauses und auch auf den hierzu gehörenden Loggien, Balkonen und unmittelbar anschließenden Terrassen. Die Gebäudeglas-Versicherung schließt sogar die Verglasung der privaten Garage ein, sofern sie maximal 5 km entfernt ist.

Schadenbeispiele

Bei diesen Schäden springt unsere Glasversicherung ein

Glas ist zerbrechlich und der Ersatz einer kaputten Fensterscheibe kann schnell teuer werden. Die Glasversicherung bietet finanziellen Schutz bei Glasbruchschäden – unsere Beispiele zeigen Ihnen was passieren kann und wie wir helfen.

  • Handwerker montiert Herdplatte eines Induktionsherds

    Mobiliarverglasung

    Beschädigtes Induktionskochfeld

    Beim Kochen rutscht Ihnen die schwere Pfanne aus der Hand. Das Induktionskochfeld aus Glas ist gebrochen. Wir übernehmen die Reparatur oder sogar den Komplettaustausch inkl. der Elektronik, wenn der Hersteller die technische Notwendigkeit des Komplettaustausches bestätigt.

  • Handwerker montiert einr Terassentüre aus Glas

    Gebäudeverglasung

    Sturmschaden an der Terassentür

    Während eines schweren Sturms wird ein großer Ast gegen Ihre Terrassentür geschleudert. Dabei zerbricht das Türglas. Wir übernehmen die Kosten für den Ersatz der beschädigten Türscheibe sowie für den Aus- und Einbau.

  • Handwerker montiert Glastüre einer Duschkabine

    Mobiliarverglasung

    Zerstörte Duschkabine

    Beim Duschen rutschen Sie auf dem nassen Boden aus und stoßen beim Sturz gegen die Wand der Duschkabine. Glücklicherweise verletzen Sie sich nicht, doch leider hat die Glaswand einen Riss bekommen. Wir übernehmen die Kosten für den Austausch der Duschwand.

Häufige Fragen

Glasschäden - das ist auch noch wissenswert

Welche Fälle von Glasschäden sind abgesichert und welche nicht? Hier finden Sie noch einmal weitere Detailinformationen zu Schäden und der Leistung unserer Versicherung.

  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

    • Hohlgläser (z. B. Trinkgläser oder Vasen)
    • Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
    • optische Gläser (z. B. Brillen)
    • Geschirr
    • Beleuchtungskörper und Handspiegel
    • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (zum Beispiel Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays)
  • Nein, in der Regel sind Schäden an Glas nicht automatisch in der Hausratversicherung mitversichert. Auch bei der Württembergischen ist dies nicht der Fall. Daher lohnt sich der ergänzende Abschluss einer Glasbruchversicherung. Sie können die beiden Versicherungen auch unabhängig voneinander abschließen. Auch wenn Sie bereits eine Hausratversicherung bei einem anderen Versicherer haben, können Sie als Zusatz unsere Glasbruchversicherung abschließen.

  • Wenn Sie versehentlich einen Gegenstand aus Glas beschädigen, der einer anderen Person gehört, zum Beispiel weil Sie beim Fußballspielen mit den Kindern das Fenster des Nachbarn beschädigen, dann übernimmt in der Regel die private Haftpflichtversicherung diesen Schaden.

  • Nein, das Glas-Display Ihres Fernsehers ist nicht über die Glasversicherung abgedeckt und in der Regel auch nicht bei anderen Versicherern. Sie können Ihren TV jedoch mit einer Hausratversicherung gegen eine Vielzahl von Schäden absichern.

  • Die Glasbruchversicherung ist eine Sachversicherung, die in der Regel nicht steuerlich abgesetzt werden kann. Es gibt jedoch Ausnahmen:

    • Wird das versicherte Gebäude gewerblich genutzt, können Sie die Beiträge für die Versicherung in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.
    • Vermieter können die Kosten steuerlich absetzen. Außerdem ist die Glasversicherung auch auf den Mieter umlagefähig.
    • Arbeitnehmer mit eigenem Arbeitszimmer können die Kosten anteilig von der Steuer absetzen.

  • Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von mehreren Faktoren ab, beispielsweise ob Sie eine Wohnung oder ein Haus versichern möchten. Sprechen Sie mit einer Beraterin oder einem Berater der Württembergischen, gemeinsam berechnen Sie den für Sie individuellen Preis.

  • Bei Muschelausbrüchen handelt es sich um leichte Kantenbeschädigungen, die optisch einer Muschel ähneln. Da kein Glasbruch vorliegt, wird dies als Schönheitsfehler im Glas eingestuft und ist daher häufig nicht versichert. Über unsere Glasversicherung sind Muschelausbrüche jedoch mitversichert.

  • Auch der Bruchschaden an der Verglasung von Aquarien und Terrarien fällt unter den Schutz der Mobiliarglas-Versicherung.

  • Immer häufiger werden einzelne, feststehende Elemente im Garten oder auf der Terrasse als Sicht-/ Windschutz verwendet. Glas wird hierbei gerne als Bestandteil verwendet. Bei einem Bruch der Glaselemente werden die anfallenden Kosten über die Glasversicherung ersetzt.

  • Über die Gebäudeglas-Versicherung haben Sie automatisch die Abdeckung Ihrer Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen gegen Bruchschäden versichert. Und dies unabhängig von der Fläche der Abdeckung. Vollumfänglichen Versicherungsschutz für Ihre PV-Anlage erhalten Sie mit unserer Photovoltaikversicherung.

  • Auch als Mieter ist eine Gebäude- und Mobiliarglasversicherung in den meisten Fällen sinnvoll. Ausnahme: Besteht über den Vermieter bereits eine Gebäudeglasversicherung, reicht es aus, wenn der Mieter nur das Mobiliarglas versichert.

  • Nein, der Abschluss einer Glasversicherung kann vom Vermieter nicht vertraglich vorgeschrieben werden. Klauseln in Mietverträgen, die den Abschluss einer Glasversicherung verlangen, sind unwirksam.

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Weitere Informationen zur Glasversicherung

Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

Gut zu wissen

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