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Der Umzug in die neue Wohnung allein kann teuer werden. Zusätzlich verlangt Ihr neuer Vermieter eine Mietkaution. Die Mietkautionsversicherung ist eine einfache Alternative zur Barkaution und bringt finanzielle Sicherheit für alle Parteien.
Mit unserer Mietkautionsversicherung bleiben Mieter finanziell flexibel und sparen sich die Zahlung einer Barkaution. Vermieter profitieren von der Württembergischen Versicherung als solidem und zugleich unkompliziertem Bürgen. Win-win für alle.
Bis zu drei Monatsmieten darf ein Vermieter für eine Kaution verlangen. So viel Geld haben Sie nicht auf einen Schlag? Mit unserer Mietkautionsversicherung müssen Sie diese Summe nicht bar aufbringen. Stattdessen treten wir als Bürge für Sie ein.
Keine versteckten Kosten und ein fairer Jahresbeitrag: Abhängig von der Höhe der Mietkaution ermittelt sich Ihr Beitrag für die Kautionsversicherung. Sie können den Preis direkt online auf dieser Seite berechnen.
Sie wollen die Kaution nun doch lieber in bar hinterlegen? Kein Problem, diese Entscheidung überlassen wir Ihnen. Wenn Sie uns die Originalbürgschaftsurkunde vom Vermieter geben, können Sie jederzeit kündigen.
Üblicherweise überweist der Mieter dem Vermieter die Kaution, damit diese sicher auf einem Kautionssparbuch angelegt wird. Mit der Kautionsversicherung kann sich der Vermieter diesen Aufwand sparen. Er erhält die Bürgschaftsurkunde vom Versicherer.
Wenn Mieter eine Kautionsversicherung bei uns abschließen, profitieren auch vermietende Wohnungseigentümer. Sie bekommen einen felsenfesten Bürgen und Partner an die Hand: die Württembergische Versicherung AG.
Vermieter profitieren im Fall der Fälle von einer schnellen und einfachen Schadenabwicklung über die Württembergische.
Kautionsversicherung für Ihr Gewerbe
Sie interessieren sich für eine gewerbliche Kautions- oder Bürgschaftsversicherung, mit der Sie Auftraggebern die gewünschte Sicherheit bieten können und gleichzeitig ihre eigene Liquidität bewahren?
Zur Kautionsversicherung für Ihr GewerbeDie wichtigste Leistung unserer Mietkautionsversicherung ist einfach beschrieben: Wir übernehmen die Mietsicherheit für Mieter. Von einem felsenfesten Bürgen in Sachen Kaution profitieren beide Seiten: Mieter und Vermieter.
Sie können unsere Mietkaution ganz einfach online abschließen. Füllen Sie einfach das Onlineformular aus. Ihre Beraterin oder Ihr Berater der Württembergischen hilft Ihnen natürlich auch gerne weiter.
Sie können eine Kautionssumme bis zur Höhe von drei Monatsmieten, mindestens 500 €, höchstens aber bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 € vereinbaren. Eigentümer dürfen gesetzlich auch gar nicht mehr als drei Monatsmieten als Mietkaution verlangen.
Ein Vertrag mit zwölf oder 24 Monaten Mindestlaufzeit? Das gibt es bei der Mietkautionsversicherung nicht. Mit Rückgabe der Originalbürgschaftsurkunde kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden.
Unsere Kautionsversicherung kann für Immobilien beantragt werden, welche privat genutzt und in Deutschland gelegen sind. Für gewerbliche genutzte Immobilien, sprechen Sie gerne Ihren Berater oder Ihre Beraterin an.
Die Kautionsversicherung kann nur für neue Mietverhältnisse abgeschlossen werden. Der Mietbeginn kann bei Beantragung max. 14 Tage in der Vergangenheit liegen.
Wenn Ihr Vermieter die Mietkaution in Anspruch genommen hat, sind Sie verpflichtet den ausgezahlten Betrag an uns zurückzuzahlen.
Es gibt Fälle, in denen der Wohnungseigentümer berechtigt ist, einen Teil oder die gesamte Kaution einzubehalten. Das können beispielsweise folgende Fälle sein:
Dabei müssen Sie beachten, dass viele Klauseln in Mietverträgen bezüglich Schönheitsreparaturen heutzutage nicht mehr gültig sind. Eine rechtliche Beratung kann bei dem Thema daher sehr hilfreich sein, eine Mietrechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei.
Wenn Ihr Vermieter die Kaution ganz oder teilweise in Anspruch nehmen möchte, ist der Prozess wie folgt:
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses beim Vermieter hinterlegt. Mit dieser Mietsicherheit sichert der Wohnungseigentümer aus dem Mietverhältnis entstehende Forderungen ab. Bei den Forderungen kann es sich z. B. um nicht gezahlte Mieten oder vom Mieter verursachte Wohnungsschäden handeln.
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zahlt der Versicherer dem Vermieter die angeforderte Mietkaution nach einer angemessenen Wartezeit aus und verlangt dieses Geld dann vom Mieter zurück. Sind die Forderungen nicht gerechtfertigt, haben Sie die Möglichkeit, im Nachhinein zu klagen.
Bei einer Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern kann der Mieter dem Auszahlungswunsch des Vermieters direkt widersprechen. Der Versicherer zahlt die Kaution erst aus, wenn der Sachverhalt eindeutig geklärt ist.
Die Württembergische Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern.
Die Kautionsversicherung für Mieter ist Ihr Geld wert. Ihr jährlicher Beitrag hängt dabei ganz von Ihren Bedürfnissen ab. Bei einer Kaltmiete von beispielsweise 600 € und einer Kautionssumme von 1.200 € beläuft sich der Beitrag auf nur 54 € im Jahr. Der Mindestbeitrag der Versicherung beträgt 50 € pro Jahr.
Ja, auch für gewerbliche Risiken kann eine Kautionsversicherung abgeschlossen werden. Ansprechpartner hierfür ist Ihr persönlicher Berater für gewerbliche Risiken.
Die SCHUFA gibt sowohl dem Wohnungseigentümer, als auch uns Sicherheit. Diese Versicherung ist daher nicht ohne Prüfung durch die SCHUFA möglich. Vermieter sind guten Mietern oftmals dankbar und geben die schicke neue Wohnung gerne ab, wenn die SCHUFA keine Einträge vorweist. Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Mietkautionsversicherung ohne Schufa.
Vom Vermieter werden im Schadenfall Unterlagen angefordert. Das sind u.a. ein Fragebogen, das Kündigungsschreiben des Mietverhältnisses, der Mietvertrag und Forderungsnachweise.
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Ihr Vermieter den Bürgschaftsbetrag nach der Kündigung des Mietvertrags zur Auszahlung anfordert.
Die Versicherung ist jederzeit kündbar. Voraussetzung ist, dass uns die Originalbürgschaftsurkunde zurückgeben wird. Sollte die Bürgschaftsurkunde verloren gegangen sein, kann stattdessen eine Erklärung vom Eigentümer abgegeben werden, die bestätigt, dass keine Forderungen mehr durch ihn bestehen.
In der Regel nicht. Die Bürgschaft entspricht dem für private Verbraucher maximal zulässigen Umfang und bietet somit für Ihren Vermieter die maximal zulässige Sicherheit. Es handelt sich um eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft (also mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB) unter zusätzlichem Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB.
Damit haben wir keine Möglichkeit, die Auszahlung zu verzögern oder zu verhindern, es sei denn, es liegt ein „sicher beweisbarer Rechtsmissbrauch“ des Vermieters vor. Dies entspricht aber ohnehin der geltenden Rechtsprechung und ist mit keiner Form der Sicherheitenstellung zu umgehen.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Kautionsversicherung bei der Württembergischen erfüllt sein:
Sie können eine Kautionssumme bis zur Höhe von drei Monatsmieten, höchstens aber bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 € vereinbaren.
Nimmt der Immobilieneigentümer die Mietkautionsversicherung ganz oder teilweise in Anspruch, informieren wir Sie darüber. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach einer angemessenen Wartefrist und auch nur dann, wenn uns von Ihnen kein gerichtlich bestätigter Nachweis vorgelegt wird, der uns die Auszahlung untersagt. Nach der Auszahlung erhalten Sie von uns die Abrechnung und zahlen den ausgezahlten Betrag an uns zurück.
Sobald Sie alle Ihre Pflichten als Mieter aus dem alten Mietverhältnis erfüllt haben, muss der Vermieter Ihnen die Bürgschaftsurkunde im Original aushändigen. Schicken Sie uns diese Bürgschaftsurkunde zurück und wir heben die Versicherung auf. Für das neue Mietverhältnis ist eine eigene Mietkautionsversicherung abzuschließen.
Nein, diese Mietkautionsversicherung kann nicht für gewerblich genutzte Objekte eingesetzt werden. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen in Sachen Kaution für Gewerbe- und Firmenkunden gerne zur Seite und berät Sie individuell.
Ja, die Kautionsversicherung darf nur bei neuen Mietverträgen abgeschlossen werden, bestehende Mietverhältnisse werden nicht versichert. Die Beantragung der Versicherung darf maximal 14 Tage nach Mietbeginn erfolgen.
Ein Vermieter muss die Kautionsversicherung nicht akzeptieren. Sollten Sie diese Versicherung jedoch bereits abgeschlossen haben, senden Sie die Originalbürgschaftsurkunde einfach an uns zurück.
Unser Tipp: Klären Sie vorab mit dem Eigentümer, ob er eine Bürgschaft dieser Art akzeptiert.
Für eine von Ihnen gemietete und privat genutzte Wohnung übernehmen wir für Sie eine Bürgschaft gegenüber Ihrem Vermieter. Diese Bürgschaft ist die Mietsicherheit für den Wohnungseigentümer, ersetzt die sonst übliche Barhinterlegung auf einem Sparbuch und gibt ihm trotzdem finanzielle Sicherheit. Diese Versicherung befreit Sie jedoch nicht von Ihrer Zahlungspflicht, wenn er die Bürgschaft in Anspruch nimmt. Erhält der Eigentümer aus der Bürgschaft eine Zahlung, sind Sie gegenüber uns zur Erstattung verpflichtet.
Nicht nur Versicherer bieten solche Mietbürgschaften an. Es gibt auch Bankbürgschaften, oft auch Mietaval genannt. Diese Bankbürgschaften funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip, werden jedoch von einer Bank angeboten.
Eine Mietkautionsbürgschaft ist die Alternative zur klassischen Mietkaution, bei der eine Bank oder Versicherung als Bürge für den Mieter eintritt.
Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto, das für die Hinterlegung der Mietkaution verwendet wird. Dies dient als Sicherheit für den Vermieter. Erfahren Sie hier mehr über Vor- und Nachteile, Eröffnung sowie Alternativen zum Kautionskonto.
Wie schreibt man eine Kündigung für die Wohnung? Bis wann muss sie den Vermieter erreichen? Hier erfahren Sie alles über die richtige, fristgerechte Kündigung von Mietverträgen.
Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung für die Mietwohnung? Ist die Versicherung wirklich sinnvoll? In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.
In Mietverhältnissen können teure Schäden entstehen, die den Schutz der Privathaftpflichtversicherung wichtig machen. Erfahren Sie, was Mietsachschäden sind, wer haftet und was Ihre private Haftpflichtversicherung in diesem Zusammenhang leistet.
Wer eine Wohnung mieten möchte, der muss eine Kaution als Sicherheit hinterlegen. Zumindest in der Regel. Manchmal finden sich nämlich Alternativen für die übliche Barkaution.
Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, eine Mietkaution zu hinterlegen, und welche Alternativen zur klassischen Barkaution bestehen. Ob Mietkautionskonto, Depot oder Mietkautionsversicherung – wir erklären die Vor- und Nachteile im Detail.
Die Mietkaution, auch Mietsicherheit genannt, zu hinterlegen, ist in Deutschland absolut üblich. Hier sammeln wir alle Infos, Zahlen und Fakten dazu. Was dürfen Vermieter, was müssen Mieter tun, wie sieht die Gesetzeslage aus?
Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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