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In Mietverhältnissen können teure Schäden entstehen, die den Schutz der Privathaftpflichtversicherung wichtig machen. Erfahren Sie, was Mietsachschäden sind, wer haftet und was Ihre private Haftpflichtversicherung in diesem Zusammenhang leistet.
Lesedauer: 7 Minuten
Unter Mietsachschäden versteht man Schäden, die durch den Mieter oder seine Gäste an der Mietwohnung oder dem Mietobjekt sowie dem dazugehörigen Inventar verursacht werden. Das können beispielsweise beschädigte Wände, Böden, Türen oder Fenster sein, aber auch kaputte Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte wie Fernseher oder Waschmaschinen.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Wer haftet bei Mietsachschäden?Was deckt die Haftpflicht ab?Welche Schäden übernimmt sie nicht?Sonderfall HaustiereHäufige FragenGrundsätzlich haftet der Mieter für Mietsachschäden, die er - oder seine Gäste - verursachen. Er ist verpflichtet, die gemieteten Räume und Gegenstände in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und zu schützen. Heißt: Auch wenn es nicht die eigene Wohnung ist, muss gut darauf aufgepasst werden.
Allerdings gibt es Fälle, in denen der Vermieter selbst oder andere haftbar gemacht werden können. Beispielsweise, wenn der Vermieter seiner eigenen Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist und dadurch ein Schaden entstanden ist. Auch bei Schäden, die durch einen Baumangel oder technische Defekte verursacht werden, kann der Vermieter in der Haftung stehen.
Verursacht Ihr Untermieter einen Mietsachschaden, haften Sie als Hauptmieter trotzdem - in der Regel.
Es besteht dennoch die Möglichkeit, dass der Schaden von der privaten Haftpflichtversicherung Ihres Untermieters übernommen und reguliert wird. Zahlt die Privathaftpflicht des Untermieters nicht, kommen Sie als Hauptmieter für die Reparaturkosten auf. Die Kosten können Sie anschließend von Ihrem Untermieter zurückverlangen.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt Mietsachschäden ab, die vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände.
Unsere Appinio-Umfrage1 zeigt, dass das ein reelles Risiko ist: Knapp jeder Vierte unserer 1.500 Befragten gab an, dass er oder sie schon einmal in der Mietwohnung etwas kaputt gemacht hat, das dem Vermieter gehört – 4 % sogar mehrfach. Kein Wunder, dass Mietsachschäden laut Umfrage zu den vier wichtigsten Leistungen zählen, die mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sein sollten.
Wichtig ist, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt wird, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein. Empfehlenswert sind Versicherungssummen von mindestens 10 Mio. €.
Im Gegensatz zu Mietsachschäden, können Schäden an beweglichen, geliehenen oder gemieteten Sachen in einer Privathaftpflicht versichert sein – müssen es aber nicht. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
Zu Mietsachschäden gehören beispielsweise:
Die übliche Abnutzung von Bodenbelägen, Wänden, Türen usw. in privat angemieteten Räumlichkeiten zählt nicht zu den Mietsachschäden. Dementsprechend kann der Vermieter in diesen Fällen auch keine Schadensersatzansprüche stellen.
Das ausgetretene Parkett und die allmählich im Sonnenlicht vergilbende Tapete sind keine Mietsachschäden, sondern gewöhnlicher, durch die Nutzung der Wohnung entstehender Verschleiß. Für Reparaturen aufgrund solchen Verschleißes zahlt der Vermieter – er muss sich um Instandhaltungsmaßnahmen kümmern und die Kosten dafür tragen. Für gewöhnlich sind solche Kosten bereits in die Miete, die Sie zahlen, eingepreist.
Den Schlüssel für die Mietwohnung zu verlieren - im schlimmsten Fall noch zusammen mit dem Schlüssel für die gemeinsame Haustür - ist ein teures Ärgernis. Muss Ihr Vermieter eine komplette Schließanlage austauschen, kann er mit hohen Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Deshalb sind Leistungen bei Schlüsselverlust in der privaten Haftpflichtversicherung so wichtig.
Ganz simpel ausgedrückt: Wer eine Ferienwohnung mietet, der ist für die Zeit seines Aufenthalts "Mieter". Richten Sie einen Schaden in oder an Ihrem gemieteten Feriendomizil an, müssen Sie dafür geradestehen - mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
Nicht alle Schäden, die im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis entstehen, sind automatisch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Folgende Schäden werden in der Regel nicht übernommen:
Es ist daher wichtig, vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung genau zu prüfen, was mitversichert ist und was nicht.
Schäden an Glas, wie Fenstern und Balkon- oder Terrassentüren, Duschkabinen oder Glaskeramik-Kochfeldern sind nicht in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Sie können diese Schäden mit dem Abschluss einer Glasversicherung absichern.
Zunächst einmal gilt: Keine Panik. Genau für solche Fälle haben Sie Ihre private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:
Wenn diese über die Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände.
Bei Mietsachschäden durch Haustiere haften Sie als Mieter für die Schäden, die Ihr Tier verursacht. Bei zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie z. B.:
besteht Versicherungsschutz über Ihre private Haftpflichtversicherung.
Schäden, die Ihr Hund anrichtet, sind mit der Hundehaftpflichtversicherung abgesichert.
Sollten Sie ab und zu fremde Hunde hüten, steht Ihnen die private Haftpflichtversicherung bei Ihrer Württembergischen zur Seite. Damit ist auch der Spaziergang mit Nachbars Hund abgesichert.
Es gibt den passenden Versicherungsschutz für beide Parteien - und beide sollten über mehr als nur den Haftpflicht-Schutz nachdenken.
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Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Ob Single, Paar oder Familie: Eine private Haftpflichtversicherung ist für alle sinnvoll. Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke – für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen geradestehen müssen.
Private Haftpflichtversicherung