Existenz

Mietsachschäden in der privaten Haftpflicht­versicherung

In Mietverhältnissen können teure Schäden entstehen, die den Schutz der Privathaftpflichtversicherung wichtig machen. Erfahren Sie, was Mietsachschäden sind, wer haftet und was Ihre private Haftpflichtversicherung in diesem Zusammenhang leistet.

Lesedauer: 7 Minuten

  • Frau beim Umzug in Ihre neue Wohnung

Was sind Mietsachschäden?

Einrichtung, Wände, Böden, Türen: Typische Mietsachschäden

Unter Mietsachschäden versteht man Schäden, die durch den Mieter oder seine Gäste an der Mietwohnung oder dem Mietobjekt sowie dem dazugehörigen Inventar verursacht werden. Das können beispielsweise beschädigte Wände, Böden, Türen oder Fenster sein, aber auch kaputte Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte wie Fernseher oder Waschmaschinen.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Wer haftet bei Mietsachschäden?Was deckt die Haftpflicht ab?Welche Schäden übernimmt sie nicht?Sonderfall HaustiereHäufige Fragen

Wer haftet bei Mietsachschäden?

Grundsätzlich haftet der Mieter für Mietsachschäden, die er - oder seine Gäste - verursachen. Er ist verpflichtet, die gemieteten Räume und Gegenstände in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und zu schützen. Heißt: Auch wenn es nicht die eigene Wohnung ist, muss gut darauf aufgepasst werden.

Allerdings gibt es Fälle, in denen der Vermieter selbst oder andere haftbar gemacht werden können. Beispielsweise, wenn der Vermieter seiner eigenen Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist und dadurch ein Schaden entstanden ist. Auch bei Schäden, die durch einen Baumangel oder technische Defekte verursacht werden, kann der Vermieter in der Haftung stehen.

Sonderfall Untermieter: Wer haftet bei Schäden?

Verursacht Ihr Untermieter einen Mietsachschaden, haften Sie als Hauptmieter trotzdem - in der Regel.

Es besteht dennoch die Möglichkeit, dass der Schaden von der privaten Haftpflichtversicherung Ihres Untermieters übernommen und reguliert wird. Zahlt die Privathaftpflicht des Untermieters nicht, kommen Sie als Hauptmieter für die Reparaturkosten auf. Die Kosten können Sie anschließend von Ihrem Untermieter zurückverlangen.

Was deckt eine private Haftpflichtversicherung bei Mietsachschäden ab?

Eine private Haftpflichtversicherung deckt Mietsachschäden ab, die vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände.

Wichtig ist, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt wird, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein. Empfehlenswert sind Versicherungssummen von mindestens 10 Mio. €.

Im Gegensatz zu Mietsachschäden, können Schäden an beweglichen, geliehenen oder gemieteten Sachen in einer Privathaftpflicht versichert sein – müssen es aber nicht. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Beispiel: Welche Mietsachschäden sind versichert?

Zu Mietsachschäden gehören beispielsweise:

  • Schäden an Fußböden wie Parkett, Laminat, Fliesen
  • Schäden an Bad- und Sanitäreinrichtungen wie Waschbecken, Badewanne, Toilette, Türen, Fenster, Fensterrahmen und Wände
  • Schäden an fest eingebautem Mobiliar (Einbauküche usw.), wenn dieses Bestandteil der Mietwohnung ist

Die übliche Abnutzung von Bodenbelägen, Wänden, Türen usw. in privat angemieteten Räumlichkeiten zählt nicht zu den Mietsachschäden. Dementsprechend kann der Vermieter in diesen Fällen auch keine Schadensersatzansprüche stellen.

Allmählichkeitsschäden: Verschleiß und Abnutzung

Das ausgetretene Parkett und die allmählich im Sonnenlicht vergilbende Tapete sind keine Mietsachschäden, sondern gewöhnlicher, durch die Nutzung der Wohnung entstehender Verschleiß. Für Reparaturen aufgrund solchen Verschleißes zahlt der Vermieter – er muss sich um Instandhaltungsmaßnahmen kümmern und die Kosten dafür tragen. Für gewöhnlich sind solche Kosten bereits in die Miete, die Sie zahlen, eingepreist.

Schlüsselverlust: Oft unerwartet teuer

Den Schlüssel für die Mietwohnung zu verlieren - im schlimmsten Fall noch zusammen mit dem Schlüssel für die gemeinsame Haustür - ist ein teures Ärgernis. Muss Ihr Vermieter eine komplette Schließanlage austauschen, kann er mit hohen Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Deshalb sind Leistungen bei Schlüsselverlust in der privaten Haftpflichtversicherung so wichtig.

Wer haftet bei Mietsachschäden in einer Ferienwohnung?

Ganz simpel ausgedrückt: Wer eine Ferienwohnung mietet, der ist für die Zeit seines Aufenthalts "Mieter". Richten Sie einen Schaden in oder an Ihrem gemieteten Feriendomizil an, müssen Sie dafür geradestehen - mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Welche Mietsachschäden übernehmen private Haftpflichtversicherungen nicht?

Nicht alle Schäden, die im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis entstehen, sind automatisch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Folgende Schäden werden in der Regel nicht übernommen:

  • Beschädigungen, die vorsätzlich verursacht wurden
  • Schäden an gemieteten Kraftfahrzeugen
  • Schäden, die durch Hunde verursacht wurden - auf die Hundehaftpflichtversicherung gehen wir unten näher ein

Es ist daher wichtig, vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung genau zu prüfen, was mitversichert ist und was nicht.

Glasschäden

Schäden an Glas, wie Fenstern und Balkon- oder Terrassentüren, Duschkabinen oder Glaskeramik-Kochfeldern sind nicht in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Sie können diese Schäden mit dem Abschluss einer Glasversicherung absichern.

Was sollte ich bei einem Mietsachschaden tun?

Zunächst einmal gilt: Keine Panik. Genau für solche Fälle haben Sie Ihre private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:

  • Zunächst sollte der Vorfall dem Vermieter oder der Hausverwaltung gemeldet werden.
  • Wenn die Schadensursache nicht eindeutig ist, empfiehlt es sich, den Schaden gemeinsam mit dem Vermieter zu begutachten und zu dokumentieren.
  • Anschließend sollten Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung melden.
  • In der Regel wird dann ein Gutachter beauftragt, der die Höhe des Schadens feststellt.

Wenn diese über die Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände.

Sonderfall Haustiere: Wer haftet bei Mietsachschäden durch Haustiere?

Bei Mietsachschäden durch Haustiere haften Sie als Mieter für die Schäden, die Ihr Tier verursacht. Bei zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie z. B.:

  • Katzen
  • Kaninchen
  • Meerschweinchen
  • oder Vögeln

besteht Versicherungsschutz über Ihre private Haftpflichtversicherung.

Mietsachschäden durch Hunde

Schäden, die Ihr Hund anrichtet, sind mit der Hundehaftpflichtversicherung abgesichert.

Sollten Sie ab und zu fremde Hunde hüten, steht Ihnen die private Haftpflichtversicherung bei Ihrer Württembergischen zur Seite. Damit ist auch der Spaziergang mit Nachbars Hund abgesichert.

Welche Versicherungen benötigen Vermieter und Eigentümer?

Es gibt den passenden Versicherungsschutz für beide Parteien - und beide sollten über mehr als nur den Haftpflicht-Schutz nachdenken.

  • Mietern empfehlen wir den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sowie der Mieterrechtsschutzversicherung. Diese beiden Absicherungen ergänzen sich perfekt - egal ob dem Mieter ein Schaden unterläuft oder er sein gutes Recht gegen den Vermieter durchsetzen möchte.
  • Vermieter und Eigentümer benötigen in der Regel eine Wohngebäudeversicherung , eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie den Vermieterrechtsschutz. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude sowie am dazugehörigen Inventar ab, beispielsweise durch Brand, Sturm oder Wasser. Die Haftpflichtversicherung für Vermieter deckt Schäden ab, die durch den Vermieter oder sein Eigentum verursacht werden, beispielsweise durch eine mangelhafte Bauausführung oder durch Schäden an Nachbargebäuden.

Häufige Fragen

Ihre häufigen Fragen zum Thema Mietsachschäden

Wir sammeln Antworten auf die Fragen unserer Kunden. Ihre Agentur der Württembergischen steht Ihnen darüber hinaus bei allen Fragen rund um Ihre Absicherung zur Seite.

  • Ganz im lexikalischen Sinne: Unter einem Mietsachschaden wird ein Schaden an einer gemieteten Sache verstanden. Im Zweifel erfahren Sie die genaue Definition in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Sie bei Unterzeichnung Ihres Versicherungsvertrags erhalten haben.

  • Im Zweifel erfahren Sie das in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Sie bei Unterzeichnung Ihres Versicherungsvertrags erhalten haben. Ihre Agentur der Württembergischen steht Ihnen darüber hinaus bei allen Fragen rund um Ihre Absicherung zur Seite.

  • Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, da sie einen umfassenden Schutz bietet und im Falle eines Schadens die finanziellen Folgen abdecken kann.

  • Ja, Schäden, die durch Kinder verursacht wurden, sind in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung für Familien abgedeckt.

  • Verursachen Dritte einen Schaden in der Wohnung, tragen diese auch die daraus resultierenden Kosten.

    • Entsteht ein Schaden durch einen Handwerker, ist dieser meist über seine Betriebshaftpflicht abgesichert.
    • Verursacht eine Privat­person, also beispielsweise ein Freund oder Nachbar, versehent­lich einen Schaden, kommt dieser bzw. dessen private Haft­pflicht dafür auf.

    Können diese den Schaden nicht ersetzen, muss der Mieter dem Vermieter gegenüber gerade stehen.

Gut zu wissen

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Sicher sein beginnt mit einem Hallo

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

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Damit kleine Missgeschicke nicht zur großen Sache werden

Ob Single, Paar oder Familie: Eine private Haftpflichtversicherung ist für alle sinnvoll. Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke – für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen geradestehen müssen.

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