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Ob beim Fußball oder Skifahren: Wer sich durch einen Unfall beim Sport eine Verletzung zuzieht, ist mit einer privaten Unfallversicherung vor finanziellen Mehrbelastungen geschützt.
Lesedauer: 6 Minuten
Eine Unfallversicherung ist sinnvoll für Sportler, die sehr viel Sport und auch gefährlichere Sportarten oder solche mit viel Körperkontakt wie z. B. Fußball betreiben. Da die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz Zuhause, bei Freizeitaktivitäten oder im Urlaub bietet, ist eine private Absicherung sinnvoll.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Was ist ein Sportunfall?Wann leistet die Unfallversicherung?Die Leistungen der UnfallversicherungAndere Versicherungen, die bei einem Unfall leistenHäufige FragenLaut Definition ist ein Sportunfall ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper einwirkt, wodurch Sie eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleiden. Dazu gehören beispielsweise:
Darüber hinaus gibt es den „erweiterten Unfallbegriff“. Darunter fallen einem Unfall gleichgestellte Ereignisse durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder Tauchunfälle. Dazu gehören beispielsweise:
Ausgeschlossen davon sind – bei den meisten Versicherern – Verletzungen am Meniskus oder an den Bandscheiben.
Nicht jede Sportart ist gleich risikoreich und dementsprechend passieren in manchen Sportarten deutlich mehr Unfälle als in anderen. Zu den Sportarten mit den meisten Sportunfällen gehören laut GDV:
Die Unfallversicherung leistet, wenn Sie in Folge eines Unfalls beim Sport eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit erleiden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr.
Ausgenommen davon sind Unfälle, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben oder die während einer lizenzpflichtigen Fahrveranstaltung wie zum Beispiel einem Motorradrennen passieren. Die Teilnahme an lizenzfreien Rennen wie zum Beispiel an einem privaten Go-Kart Rennen ist hingegen versichert.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Extremsportarten wie Gleitschirm- oder Drachenfliegen. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin, wenn Sie erfahren wollen, ob Ihre Sportart versichert ist oder nicht. Alternativ finden Sie alle Ausschlüsse auch in den Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters.
Die Leistungen unserer Unfallversicherung sind abhängig von der gewählten Tariflinie. Im Folgenden finden Sie einen Auszug der wichtigsten Leistungen nach einem Unfall beim Sport. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Die Leistungen der privaten Unfallversicherung nach einem Unfall.
Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Kapitalzahlung, welche die finanziellen Unfallfolgen abfedern soll und mit der Sie beispielsweise Umbaumaßnahmen bezahlen können. Die Invaliditätsleistung wird bereits ab jedem messbaren Invaliditätsgrad ausgezahlt.
Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % erhalten Sie eine monatliche Unfallrente – ein Leben lang und in vereinbarter Höhe. Sie können über diese Rente frei verfügen und damit Einkommensverluste ausgleichen.
Wir erstatten Ihnen bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten für kosmetische Operationen sowie Bergungs-, Such- und Rettungskosten. Bei bestimmten Schwerverletzungen leisten wir außerdem eine Sofortleistung.
Wir organisieren Ihnen bei Bedarf innerhalb eines Jahres nach dem Unfall für zwölf Wochen eine fachkundige Betreuung für die Kinder oder Eltern bzw. Schwiegereltern.
Mit unseren Hilfeleistungen erhalten Sie nach einem Unfall bis zu zwölf Monate Unterstützung im Haushalt. Darunter fällt zum Beispiel Einkaufen, Putzen oder Kochen.
Bis zu drei Jahre nach dem Unfall erhalten Sie fachkundige Hilfe von einer Reha-Beratung. Dabei erhalten Sie Unterstützung bei der Analyse Ihrer Situation und der Erstellung eines optimierten Reha-Plans.
Wir leisten für die Dauer der ärztlichen Behandlung (maximal ein Jahr) die vereinbarte Tagesgeldsumme – besonders wichtig für Selbstständige und Freiberufler.
In der Tabelle finden Sie einen Überblick über die Leistungen unserer Tariflinien Kompakt, Komfort und Premium.
Leistung | Kompakt | Komfort | Premium |
---|---|---|---|
Bergungs-, Such- und Rettungskosten | 50.000 € | 75.000 € | 100.000 € |
Kosmetische Operationen | 50.000 € | 75.000 € | 100.000 € |
Reha- und Fitnessmaßnahmen | 5.000 € | 20.000 € | |
Reha-Management Beratung | |||
Invaliditätsleistung als Einmalzahlung | Wählbare Leistung | Wählbare Leistung | Wählbare Leistung |
Unfallrente | Wählbare Leistung | Wählbare Leistung | Wählbare Leistung |
Familien-Management | Wählbare Leistung: 12 Wochen | Wählbare Leistung: 12 Wochen | |
Krankenhaustagegeld | Wählbare Leistung | Wählbare Leistung | Wählbare Leistung |
Hilfeleistungen | Wählbare Leistung | Wählbare Leistung |
Die Kosten für die ärztliche Versorgung, die stationäre Behandlung sowie gegebenenfalls medizinisch notwendige Reha-Maßnahmen werden von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie aufgrund des Sportunfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Viele entscheiden sich entweder für eine BU-Versicherung oder eine Unfallversicherung – die beiden Versicherungen können sich jedoch auch gut ergänzen.
Wird der Unfall beim Sport durch jemand anderen verursacht, zahlt möglicherweise die Privathaftpflicht des Unfallverursachers. Die kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Verletzung durch ein überhartes Foul beim Fußball entsteht.
Wenn Sie einen Unfall beim Sport haben, sollten Sie sich schnellstmöglich bei Ihrem Versicherer melden. Der kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Außerdem sollten Sie Folgendes beachten:
Unsere Schadenhotline
00800 81 82 9000
Falls Sie noch offene Fragen zur Unfallversicherung haben oder gerne eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
In der Unfallversicherung sind viele verschiedene Sportarten abgedeckt. Üblicherweise sind viele Breitensportarten wie Fußball, Basketball, Schwimmen, Wandern, Radfahren und ähnliche Aktivitäten enthalten. Auch Fitness- und Freizeitsport wie Joggen, Yoga oder Golf sind versichert, ebenso wie risikoreicher Sport wie Mountainbiking oder Wildwasser-Rafting.
Welcher Sport nicht versichert ist, hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters ab. Bei der Württembergischen nicht versichert sind u. a.:
Unsere Unfallversicherung im Ausland: Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung der Württembergischen gilt weltweit und rund um die Uhr.
Normalerweise deckt die private Unfallversicherung nicht den Ersatz von Gegenständen wie Brillen oder anderen persönlichen Besitztümern ab. Für den Ersatz von Brillen wäre eine extra Brillenversicherung zuständig.
Wenn Sie sich während einer beruflichen Tätigkeit verletzten, beispielsweise bei einem Teamevent wie einer Kanutour, dann sollten Sie auf jeden Fall unverzüglich Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben. Eventuell springt in einem solchen Fall die gesetzliche Unfallversicherung ein. Auch bei Sportunfällen in der Freizeit sollten Sie schnellstmöglich Ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung zwar nicht, dennoch sind Sie verpflichtet Ihrem Arbeitgeber die Dauer Ihrer Abwesenheit mitzuteilen.
Das hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters ab. Bei der Württembergischen sind nicht versichert: Gleitschirm- oder Drachenfliegen oder Motorrennen.
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Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
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