Auslands­reise­kranken­versicherung

Ab 10,20 € im Jahr

Jahresbeitrag bis 70 Jahre – Stand 01/2024

Sicherheit und Schutz auf Reisen

Ob Kurztrip, Winter- oder Sommerurlaub: Mit unserer Auslands­reisekranken­versicherung sind Sie optimal abgesichert. Jetzt einfach online berechnen und abschließen.

Auslandsreisekrankenversicherung: Vater mit Tochter auf gepackten Koffern freuen sich auf Ihren Urlaub
Zwei junge Frauen lachen und haben eine Stadtkarte in der Hand

Ihre Vorteile

Darum ist eine Auslands­reise­kranken­versicherung sinnvoll

Gesundheitliche Probleme im Urlaub wünscht sich niemand, eine hohe Rechnung danach auch nicht. Unsere Reisekrankenversicherung unterstützt Sie bei Krankheit im Ausland – finanziell und mit unseren Services.

  • Bis zu sechs Wochen lang Schutz

    Von der ärztlichen Behandlung bis zum Rücktransport nach Deutschland: Mit unserer Krankenversicherung für Auslandsreisen sind Sie bei Aufenthalten bis zu sechs Wochen rund um die Welt abgesichert.

  • Die Absicherung gilt weltweit

    Wir stehen Ihnen auf allen Urlaubsreisen zur Seite, egal wohin es Sie zieht.

  • Rund-um-die-Uhr Hilfe für Sie

    Wir sind immer für Sie da: Mit unserem kostenlosen 24-Stunden-Notruf-Service nach Deutschland können Sie sich im Fall der Fälle jederzeit schnell und einfach bei uns melden.

  • Einfache und schnelle Abrechnung

    Wir machen's einfach: Rechnung abfotografieren und über unser Kundenportal digital einreichen.

Beitrag für die Auslandsreisekrankenversicherung

Viel Schutz für wenig Geld

Denken Sie einmalig an die Absicherung – der Versicherungsschutz gilt für ein Jahr auf Auslandsreisen bis zu sechs Wochen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

Alter

Jahresbeitrag

Jahresbeitrag für Einzelpersonen bis zu sechs Wochen (Tarif RK)

Bis 70 Jahre

10,20 €

Ab 71 Jahre

24,30 €

Jahresbeitrag für Familien bis zu sechs Wochen (Tarif RKF)

Bis 70 Jahre

18,70 €

Auslandsreise- und Auslandskrankenversicherung: Die Unterschiede

Die auf dieser Seite beschriebene Auslandsreisekrankenversicherung, auch bekannt als Reisekrankenversicherung, ist speziell für Urlaubsreisen konzipiert.

  • Sie bietet Schutz vor unerwarteten Krankheitskosten während einer begrenzten Urlaubszeit im Ausland, bei uns beispielsweise ganze sechs Wochen lang.
  • Diese Art von Versicherung ist besonders vorteilhaft für Reisende, die nur gelegentlich ins Ausland reisen und nicht dauerhaft dort leben.

Im Gegensatz dazu deckt eine Auslandskrankenversicherung in der Regel auch längere Aufenthalte im Ausland ab.

  • Sie wird häufig von Personen genutzt, die dauerhaft oder für längere Zeitabschnitte im Ausland leben oder arbeiten.
  • Während die Auslandsreisekrankenversicherung den Fokus auf den kurzfristigen Schutz und Notfälle legt, bietet die Auslandskrankenversicherung einen umfassenderen Versicherungsschutz, der auch routinemäßige und geplante medizinische Behandlungen einschließt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Bedingungen und Prämien einer Auslandskrankenversicherung oft auf die spezifischen Bedürfnisse von Expats oder Langzeittouristen zugeschnitten sind, während die Auslandsreisekrankenversicherung eher standardisierte Angebote für Urlaubsreisende enthält. Bei einer persönlichen Beratung erfahren Sie mehr darüber.

Unsere Leistungen

Diese Leistungen stecken in der Auslands­reise­kranken­versicherung

Ob Wochenendtrip in den Bergen oder vier Wochen Backpacking in Südostasien: Unsere private Auslandsreisekrankenversicherung leistet bei allen Auslandsreisen.

  • Kostenübernahme für die ärztliche Behandlung

    Falls Sie krank werden, übernehmen wir die Kosten für die ärztlichen Behandlungen bei einem Arzt/Zahnarzt Ihrer Wahl. Dazu zählen auch die Kosten für den Notarzt.

  • Erstattung von Arznei-, Verband- und Heilmittel

    Wenn Ihnen die behandelnden Ärzte Arznei-, Verband- oder Heilmittel verschreiben, können Sie dafür die Kosten bei uns einreichen.

  • Wir zahlen den medizinisch notwendigen Rücktransport

    Unsere Auslandskrankenversicherung leistet auch für den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport nach Deutschland.

  • Kosten der stationären Behandlung

    Falls notwendig, übernehmen wir auch Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus einschließlich notwendiger Operationen. Dazu zählen auch alle finanziellen Aufwendungen für Krankentransporte zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus.

  • Unterbringung einer Begleitperson

    Beim Familien-Schutz übernehmen wir zudem die Kosten der Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus für versicherte Kinder bis zwölf Jahre und die Kinderbetreuung während eines Krankenhausaufenthalts der Eltern.

    Mit dem Familien-Schutz

  • Kostenübernahme für Zahnbehandlungen

    Unsere Versicherung übernimmt die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie für notwendige Reparaturen am Zahnersatz.

  • Medizinisch notwendiger Transport im Urlaubsland

    Wir leisten für den medizinisch notwendigen Transport im Urlaubsland. Sei es zum Arzt vor Ort oder in ein Krankenhaus.

Services und Assistance: Wie hilft die Württembergische im Notfall?

Wenn Ihnen im Ausland etwas passiert, beschränken wir uns nicht nur auf die Kosten­übernahme. Gemeinsam mit unseren Servicepartnern stehen wir Ihnen rund um die Uhr telefonisch mit Rat und Tat zur Seite:

  • Unser Ärzteteam gibt Ihnen Rat zur Selbsthilfe.
  • Wir nennen Ihnen deutsch (oder englisch) sprechende Ärzte an Ihrem Urlaubsort und stellen bei Bedarf den Kontakt zu Ihrem Hausarzt her.
  • Unsere mehrsprachigen Mitarbeiter helfen bei Sprachproblemen, vermitteln Arzt-zu-Arzt-Gespräche und können Ihnen so Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben.
  • Wir geben Auskunft über Krankenhäuser und Spezialkliniken.
  • Sind Medikamente nicht erhältlich, nennen Ihnen unsere Ärzte andere geeignete Präparate, die Sie am Urlaubsort erhalten.
  • Auf Wunsch informieren wir Ihre Angehörigen.
  • Ist ein Krankenrücktransport nach Deutschland notwendig, organisieren wir diesen für Sie – bei Bedarf in Begleitung eines Arztes oder Sanitäters.

Belege, Diagnose & Co: Was ist bei Erkrankung im Ausland zu beachten?

Die ausgestellten Belege sollten die im Inland üblichen folgenden Angaben enthalten:

  • Name der behandelten Person
  • Diagnose
  • Behandlungsdaten

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Arztrechnungen müssen zusätzlich die ärztlichen Einzelleistungen enthalten
  • Medikamente müssen ärztlich verordnet sein

Und sollten Sie einmal medizinisch-organisatorische Hilfe während eines Auslandsaufenthalts benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren 24-Stunden-Notruf-Service.

Leistungsbeispiele für die Auslandsreisekrankenversicherung

Familien, Kinder, Studenten: Reisekrankenversicherung für alle

Überlassen Sie den Gesundheitsschutz auf Reisen nicht dem Zufall. Wir haben ein paar typische Beispiele aufbereitet, die beweisen, wie wichtig die Auslandsreisekrankenversicherung ist.

  • Kind bei einer Ärztin im Gespräch

    Im Familien-Schutz: Unterbringung einer Begleitperson

    Mama darf bleiben

    Sven (11) muss zur Sicherheit eine Nacht im Krankenhaus im Urlaubsland bleiben. Dank unseres Familientarifs darf seine Mama die Nacht bei ihm verbringen.

  • Junge Mann mit Handy und Kaffebecher sitzt im Straßencafé

    Notwendiger Transport im Urlaubsland

    Doch mehr als eine Verstauchung

    Student Johannes ärgert sich, als der Arzt im Urlaubsland einen Transport ins örtliche Krankenhaus anordnet. Wir übernehmen die Kosten für diesen Transport.

  • Junges Paar mit Zelt und Lagerfeuer beim campen

    Kosten für wichtige Arzneimittel

    Der Naturtrip mit Beigeschmack

    Nach dem Biss einer exotischen Giftspinne wird Jenny zum Arzt vor Ort gebracht. Der verabreicht rechtzeitig das einzig bekannte - und dementsprechend teure - Gegenmittel. Die Kosten übernehmen wir.

Häufige Fragen

Sorglos unterwegs mit unserer Auslands­kranken­versicherung

Eine gute Vorbereitung ist wichtig für einen gelungenen Urlaub. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie zu unserer Auslandskrankenversicherung benötigen. Sie haben weitere Fragen? Ihr Berater hilft gerne weiter.

  • Eine Auslandskrankenversicherung ist eine Reiseversicherung, die Sie vor Krankheits­kosten auf Reisen außerhalb Deutschlands schützt und die Kosten für einen Rücktransport übernimmt, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Sie nur in Reiseländern versichert, die der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum angehören oder ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben.

    Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse jedoch maximal die Kosten für medizinische Behandlungen, die auch in Deutschland entstanden wären. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

  • Gesundheitliche Probleme können immer auftreten. Sei es nur ein verdrehtes Bein mit anschließenden Schmerzen oder ein Sturz, bei dem ein kleines Stückchen vom Zahn abbricht: Zumindest ein kurzer Arztbesuch ist dann leider auch im Urlaub notwendig. Werden Sie im Ausland ärztlich behandelt, müssen Sie die Kosten oft aus eigener Tasche bezahlen. Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt in der Regel nur einen Teil der medizinischen Behandlung und nur innerhalb der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Sie leistet nur für die im Reiseland übliche Versorgung bei dort zugelassenen Ärzten. Den dort oft üblichen Eigenanteil müssen Patienten selbst tragen. Für Rücktransporte, auch wenn Sie absehbar nicht selbst zurückreisen können oder für eine Operation nach Deutschland transportiert werden müssen, kommt die GKV nie auf.

  • Sobald Sie Urlaub außerhalb Deutschlands machen, ist eine Reisekrankenversicherung äußerst sinnvoll. Egal ob Kurztrip oder 3-wöchiger Sommerurlaub, eine Reisekrankenversicherung kann Sie vor hohen Kosten bewahren und lohnt sich auf jeden Fall. Wenn Sie eine ärztliche Behandlung im Ausland in Anspruch nehmen, zahlt Ihre Krankenversicherung nämlich in der Regel nur einen kleinen Teil der oft hohen Kosten.

  • Unsere Versicherung können Sie auf dem schnellsten Weg online abschließen. Sie können sich zwischen dem Einzelpersonentarif oder dem Familientarif entscheiden. Die Versicherung kann auch noch am Tag vor der Abreise abgeschlossen werden. Mit ihr können Sie beruhigt auf Reisen gehen. Sie genießen weltweit medizinische Versorgung und sind bestens abgesichert. Im Falle eines Rücktransportes müssen Sie sich keine Sorgen um die Kosten machen.

  • Sie haben insgesamt bis zu sechs Wochen Versicherungsschutz im Ausland. Die Anzahl der Auslandsaufenthalte im Jahr ist unbegrenzt. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf eines Jahres automatisch um ein weiteres Jahr.

    • Reise- und Sicherheitshinweise: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Zielland. Das Auswärtige Amt bietet oft nützliche Informationen über potenzielle Risiken, Sicherheitsvorkehrungen und Gesundheitswarnungen.
    • Impfungen und Gesundheitschecks: Überprüfen Sie, ob für Ihr Zielland bestimmte Impfungen empfohlen oder vorgeschrieben sind. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Arzt, um Ihre Impfungen auf dem neuesten Stand zu bringen und um allgemeine Gesundheitschecks durchzuführen.
    • Medizinische Versorgung im Zielland: Informieren Sie sich im Voraus über das Gesundheitssystem und die medizinischen Einrichtungen in Ihrem Zielland. Finden Sie heraus, ob es spezielle Anforderungen gibt, wie z.B. eine Auslandsreisekrankenversicherung, um medizinische Leistungen zu erhalten. Speichern Sie auch wichtige Kontaktdaten von Krankenhäusern oder Ärzten in der Nähe Ihres Reiseziels.
    • Geplante Ambulante und stationäre Auslandsbehandlungen chronischer Erkrankungen
    • Kosten für eine Geburt im Ausland (ausgenommen sind Früh- oder Fehlgeburten)
  • Die Kosten Ihrer Versicherung hängen von Ihrem gewählten Tarif ab. Einzelpersonen bis 70 Jahre zahlen nur 10,20 € pro Jahr, ab 71 Jahren 24,30 €. Im Familientarif können Sie sich und Ihre Familie für 18,70 € im Jahr absichern.

  • In den meisten Ländern Europas können Sie mit Ihrer Gesundheitskarte zwar Leistungen in Anspruch nehmen – auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte finden Sie die europäische Krankenversicherungskarte – der Leistungsumfang richtet sich allerdings nach den üblichen Leistungen des Reiselandes. Den dort üblichen Eigenanteil müssen Patienten selbst tragen. Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich also in jedem Fall und ist äußerst sinnvoll für alle Reisen auch innerhalb Europas.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt einen Teil von medizinischen Behandlungen und nur innerhalb der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Sie leistet nur für die im Urlaubsland übliche Versorgung bei dort zugelassenen Ärzten. Den dort üblichen Eigenanteil müssen Patienten selbst tragen. Für Rücktransporte, auch wenn Sie absehbar nicht selbst zurückreisen können oder für eine Operation nach Deutschland transportiert werden müssen, kommt die GKV nie auf.

    Die private Krankenversicherung deckt oft nicht sämtliche Leistungen ab, die Reisende im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung im Ausland benötigen. Daher können Ihnen auch mit einer privaten Krankenversicherung Kosten für Rücktransport, Medikamente oder spezielle Behandlungen entstehen. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Reise genau über die Leistungen, die Ihre private Krankenversicherung bietet.

  • Eine Reisekrankenversicherung ist ein Muss für alle, die es nach Kuba zieht – dort wird bei Einreise eine gültige Versicherungsbestätigung verlangt. Bei Einreisen in die USA ist sie zwar nicht mehr verpflichtend, aber absolut empfohlen. Das ist auch durchaus sinnvoll. Die medizinische Versorgung in beiden Ländern ist teuer und oft mit einem hohen Eigenanteil verbunden. Unser Versicherungsschutz gilt weltweit, damit sind Sie auch auf Reisen in die USA oder Kuba abgesichert.

  • Die Krankheit oder der Unfall darf erst im Ausland eintreten. Beginnen Sie ihre Reise bereits mit einer Krankheit, gibt es dafür keine Erstattung. Ebenfalls erhalten Sie keine Erstattung, wenn der Eintritt der Krankheit während der Reise aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststeht. Ausgenommen sind Reisen, die wegen des Todes des Ehegatten, des Lebenspartners (§ 1 LPartG) oder eines Verwandten ersten Grades unternommen werden.

    Besteht eine Schwangerschaft, dann sind Untersuchungen und Behandlungen deswegen sowie Schwangerschaftsabbrüche und die Entbindung von der Erstattung ausgenommen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schwangerschaftsbeschwerden, Früh- oder Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche.

  • Über unsere Notruf-Nummer erreichen Sie uns rund um die Uhr. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über eine Krankenhausbehandlung und wenden Sie sich telefonisch an uns, falls ein Rücktransport notwendig wird. Zur Kostenabrechnung schicken Sie alle Rechnungen im Original an uns. Bitte geben Sie Name und Wohnsitz des Versicherten, die Krankheitsbezeichnung sowie Reiseziel und Reisedauer mit an.

  • Eine private Auslandskrankenversicherung zählt als private Vorsorgeaufwendung. Die Beiträge können Sie unter demnach als sogenannte Sonderausgaben absetzen. Allerdings dürfen pro Jahr maximal 1.900 € als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Dieser ist häufig schon durch andere Vorsorgeaufwendungen, wie Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung, aufgebraucht. Für mehr Details und bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Berater oder Steuerberater.

  • Egal ob Roadtrip durch Nordeuropa, Strandurlaub in der Türkei oder Pistenspaß in den Alpen: Ihre Auslandskrankenversicherung sichert Sie für jede Auslandsreise bis sechs Wochen ab, auch mehrmals im Jahr.

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