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Ab 10,20 € im Jahr
Jahresbeitrag bis 70 Jahre – Stand 01/2022
Ob Kurztrip, Winter- oder Sommerurlaub, egal wohin Ihre Reise geht, mit unserer günstigen Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie schon ab 10,20 € jährlich optimal abgesichert. Jetzt einfach online berechnen und abschließen.
Gesundheitliche Probleme im Urlaub wünscht sich niemand, eine hohe Rechnung danach auch nicht. Unsere Reisekrankenversicherung unterstützt Sie bei Krankheit im Ausland – finanziell und mit unseren Services.
Von der ärztlichen Behandlung bis zum Rücktransport nach Deutschland: Mit unserer Krankenversicherung für Auslandsreisen sind Sie bei Aufenthalten bis zu sechs Wochen rund um die Welt abgesichert.
Wir sind immer für Sie da: Mit unserem kostenlosen 24-Stunden-Notruf-Service nach Deutschland können Sie sich im Fall der Fälle jederzeit schnell und einfach bei uns melden.
Einfache und schnelle Abrechnung der entstandenen Kosten mit der kostenlosen App der Württembergischen – Rechnung einfach abfotografieren und digital einreichen.
Ob Wochenendtrip in den Bergen oder vier Wochen Backpacking in Südostasien: Unsere private Auslandskrankenversicherung leistet bei allen Auslandsreisen bis zu sechs Wochen (42 Tage). Der Schutz ist weltweit gültig.
Falls Sie krank werden, übernehmen wir die Kosten für die ärztlichen Behandlungen bei einem Arzt/Zahnarzt Ihrer Wahl. Dazu zählen auch die Kosten für den Notarzt.
Wenn Ihnen die behandelnden Ärzte Arznei-, Verband- oder Heilmittel verschreiben, können Sie dafür die Kosten bei uns einreichen.
Unsere Auslandskrankenversicherung leistet auch für den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport nach Deutschland.
Falls notwendig, übernehmen wir auch Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus einschließlich notwendiger Operationen. Dazu zählen auch alle finanziellen Aufwendungen für Krankentransporte zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus.
Beim Familien-Schutz übernehmen wir zudem die Kosten der Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus für versicherte Kinder bis zwölf Jahre und die Kinderbetreuung während eines Krankenhausaufenthalts der Eltern.
Unsere Versicherung übernimmt die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie für notwendige Reparaturen am Zahnersatz.
Mit der Familie in den Urlaub zu fahren ist ein tolles Erlebnis, da soll natürlich nichts schief gehen, falls doch, sind wir an Ihrer Seite. Ob Papa, Mama oder Kind, bei uns sind Sie in guten Händen.
Bei der Familienversicherung (Tarif RKF) sind Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und Ihre Kinder mitversichert. Vorausgesetzt, sie wohnen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft. Der Versicherungsschutz im Rahmen der Familienversicherung besteht selbstverständlich auch dann, wenn die Familienmitglieder getrennt voneinander verreisen. Der Versicherungsschutz endet für mitversicherte Kinder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wurde.
Haben Sie das schon einmal erlebt? Sie waren im Urlaub und ihr Kind wird krank?
Reisen Sie sorglos und genießen Sie Ihren Urlaub, weil Sie wissen Sie und Ihre Familie erhalten die beste medizinische Versorgung auch im Ausland – mit einer Auslandsreisekrankenversicherung der Württembergischen.
Es sind Semesterferien und Sie machen einen Backpacking-Urlaub in Australien mit Ihren Freunden oder wollen am Strand entspannen? Egal, ob Kurztrip oder 3-wöchiger Urlaub, denken Sie unbedingt an eine Auslandsreisekrankenversicherung, damit Sie sorglos unterwegs sein können.
Denken Sie einmalig an die Absicherung – der Versicherungsschutz gilt für ein Jahr für Auslandsreisen bis zu sechs Wochen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht einen Monat vor Ablauf kündigen.
Jahresbeitrag für Einzelpersonen bis zu sechs Wochen (Tarif RK) | |
---|---|
Alter | Jahresbeitrag |
bis 70 Jahre: | 10,20€ |
ab 71 Jahre: | 24,30€ |
Jahresbeitrag für Familien bis zu sechs Wochen (Tarif RKF) | |
Alter | Jahresbeitrag |
bis 70 Jahre: | 18,70€ |
Eine Auslandskrankenversicherung ist eine Reiseversicherung, die Sie vor Krankheitskosten auf Reisen außerhalb Deutschlands schützt und die Kosten für einen Rücktransport übernimmt, sofern dieser medizinisch notwendig ist. In vielen Ländern sind die Behandlungskosten höher als in Deutschland und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt maximal die Kosten für medizinische Behandlungen, die auch in Deutschland entstanden wären. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.
Gesundheitliche Probleme können immer auftreten. Sei es nur ein verdrehtes Bein mit anschließenden Schmerzen oder ein leichter Sturz, bei dem ein kleines Stückchen vom Zahn abbricht, zumindest ein kurzer Arztbesuch ist dann leider auch im Urlaub notwendig. Werden Sie im Ausland ärztlich behandelt, müssen Sie die Kosten oft aus eigener Tasche bezahlen. Ihre gesetzliche Krankenkasse (GKV) bezahlt in der Regel nur einen Teil der medizinischen Behandlung und nur innerhalb der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Sie leistet nur für die im Urlaubsland übliche Versorgung bei dort zugelassenen Ärzten. Den dort oft üblichen Eigenanteil müssen Patienten selbst tragen. Für Rücktransporte, auch wenn Sie absehbar nicht selbst zurückreisen können oder für eine Operation nach Deutschland transportiert werden müssen, kommt die GKV nie auf.
Sobald Sie Urlaub außerhalb Deutschlands machen, ist eine Reisekrankenversicherung äußerst sinnvoll. Egal ob Kurztrip oder 3-wöchiger Sommerurlaub, eine Reisekrankenversicherung kann Sie vor hohen Kosten bewahren und lohnt sich auf jeden Fall. Wenn Sie eine ärztliche Behandlung im Ausland in Anspruch nehmen, zahlt Ihre Krankenversicherung nämlich in der Regel nur einen kleinen Teil der oft hohen Kosten. Nur wenn Sie und Ihre Familienangehörigen weder dienstlich noch privat ins Ausland verreisen, ist eine Reisekrankenversicherung überflüssig.
Unsere Versicherung können Sie auf dem schnellsten Weg online abschließen. Sie können sich zwischen dem Einzelpersontarif oder dem Familientarif entscheiden. Die Versicherung kann auch noch am Tag vor der Abreise abgeschlossen werden. Mit ihr können Sie beruhigt auf Reisen gehen. Sie genießen weltweit medizinische Versorgung und sind bestens abgesichert. Im Falle eines Rücktransportes müssen Sie sich keine Sorgen um die Kosten machen.
Sie haben insgesamt bis zu sechs Wochen Versicherungsschutz im Ausland. Die Anzahl der Auslandsaufenthalte im Jahr ist unbegrenzt. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf eines Jahres automatisch um ein weiteres Jahr.
Reise- und Sicherheitshinweise: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Zielland. Das Auswärtige Amt bietet oft nützliche Informationen über potenzielle Risiken, Sicherheitsvorkehrungen und Gesundheitswarnungen.
Impfungen und Gesundheitschecks: Überprüfen Sie, ob für Ihr Zielland bestimmte Impfungen empfohlen oder vorgeschrieben sind. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Arzt, um Ihre Impfungen auf dem neuesten Stand zu bringen und um allgemeine Gesundheitschecks durchzuführen.
Medizinische Versorgung im Zielland: Informieren Sie sich im Voraus über das Gesundheitssystem und die medizinischen Einrichtungen in Ihrem Zielland. Finden Sie heraus, ob es spezielle Anforderungen gibt, wie z.B. eine Auslandsreisekrankenversicherung, um medizinische Leistungen zu erhalten. Speichern Sie auch wichtige Kontaktdaten von Krankenhäusern oder Ärzten in der Nähe Ihres Reiseziels.
Die ausgestellten Belege sollten die im Inland üblichen folgenden Angaben enthalten:
Bitte beachten Sie außerdem:
Und sollten Sie einmal medizinisch-organisatorische Hilfe während eines Auslandsaufenthalte benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren 24-Stunden-Notruf-Service, den Sie unter "Hotlines + Kontakt" oder "Schaden melden" finden.
Die Kosten Ihrer Versicherung hängen von Ihrem gewählten Tarif ab. Einzelpersonen bis 70 Jahre zahlen nur 10,20 € pro Jahr, ab 71 Jahren 24,30 €. Im Familientarif können Sie sich und Ihre Familie für 18,70 € im Jahr absichern.
In den meisten Ländern Europas können Sie mit Ihrer Gesundheitskarte zwar Leistungen in Anspruch nehmen – auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte finden Sie die europäische Krankenversicherungskarte – der Leistungsumfang richtet sich allerdings nach den üblichen Leistungen des Reiselandes. Den dort üblichen Eigenanteil müssen Patienten selbst tragen. Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich also in jedem Fall und ist äußerst sinnvoll für alle Reisen auch innerhalb Europas.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt einen Teil von medizinischen Behandlungen und nur innerhalb der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Sie leistet nur für die im Urlaubsland übliche Versorgung bei dort zugelassenen Ärzten. Den dort üblichen Eigenanteil müssen Patienten selbst tragen. Für Rücktransporte, auch wenn Sie absehbar nicht selbst zurückreisen können oder für eine Operation nach Deutschland transportiert werden müssen, kommt die GKV nie auf.
Eine Reisekrankenversicherung ist ein Muss für alle, die es nach Kuba zieht – dort wird bei Einreise eine gültige Versicherungsbestätigung verlangt. Bei Einreisen in die USA ist sie zwar nicht mehr verpflichtend, aber absolut empfohlen. Das ist auch durchaus sinnvoll. Die medizinische Versorgung in beiden Ländern ist teuer und oft mit einem hohen Eigenanteil verbunden. Unser Versicherungsschutz gilt weltweit, damit sind Sie auch auf Reisen in die USA oder Kuba abgesichert.
Die Krankheit oder der Unfall darf erst im Ausland eintreten. Beginnen Sie ihre Reise bereits mit einer Krankheit, gibt es dafür keine Erstattung. Ebenfalls erhalten Sie keine Erstattung, wenn der Eintritt der Krankheit während der Reise aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststeht. Ausgenommen sind Reisen, die wegen des Todes des Ehegatten, des Lebenspartners (§ 1 LPartG) oder eines Verwandten ersten Grades unternommen werden.
Besteht eine Schwangerschaft, dann sind Untersuchungen und Behandlungen deswegen sowie Schwangerschaftsabbrüche und die Entbindung von der Erstattung ausgenommen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schwangerschaftsbeschwerden, Früh- oder Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche.
Über unsere Notruf-Nummer erreichen Sie uns rund um die Uhr. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über eine Krankenhausbehandlung und wenden Sie sich telefonisch an uns, falls ein Rücktransport notwendig wird. Zur Kostenabrechnung schicken Sie alle Rechnungen im Original an uns. Bitte geben Sie Name und Wohnsitz des Versicherten, die Krankheitsbezeichnung sowie Reiseziel und Reisedauer mit an.
Im Ausland befindliche Personen, die unsere Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, sind bis zu 42 Tage am Stück abgesichert. Durch die aktuellen Entwicklungen durch die Corona-Pandemie könnten sich ungeplante, längere Verweildauern im Ausland ergeben:
Muss der Auslandsaufenthalt wegen einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung (bspw. aufgrund einer Infizierung mit dem Corona-Virus) über die abgesicherten 42 Tage hinaus ausgedehnt werden, besteht mit unserer Reisekrankenversicherung Versicherungsschutz bis zum Eintritt der Transportfähigkeit.
Sollte ein Kunde ohne bestehende medizinisch notwendige Heilbehandlung über die 42 Tage hinaus ungeplant im Ausland verbleiben müssen, so erhalten wir den Versicherungsschutz mit unserer Reisekrankenversicherung bis zur nächsten Rückreisemöglichkeit aufrecht. Findet die Rückreise aus anderweitigen als den aktuellen Gründen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht innerhalb der 42 Tage statt oder wird eine bestehende Rückreisemöglichkeit nicht genutzt besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Grundsätzlich schützt eine private Auslandskrankenversicherung vor Krankheitskosten auf Reisen im Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. In vielen Ländern sind die Behandlungskosten höher als in Deutschland und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt maximal die Kosten für medizinische Behandlungen, die auch in Deutschland entstanden wären, außerhalb Europas oftmals auch gar nichts. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar. Das gilt grundsätzlich auch für Corona-Gebiete, wobei wir empfehlen die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten.
Eine private Auslandskrankenversicherung zählt als private Vorsorgeaufwendung. Die Beiträge können Sie unter demnach als sogenannte Sonderausgaben absetzen. Allerdings dürfen pro Jahr maximal 1.900 € als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Dieser ist häufig schon durch andere Vorsorgeaufwendungen, wie Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung, aufgebraucht. Für mehr Details und bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Berater oder Steuerberater.
Egal ob Roadtrip durch Nordeuropa, Strandurlaub in der Türkei oder Pistenspaß in den Alpen: Ihre Auslandskrankenversicherung sichert Sie für jede Auslandsreise bis sechs Wochen ab, auch mehrmals im Jahr.
Wenn Ihnen im Ausland etwas passiert, beschränken wir uns nicht auf die Kostenübernahme. Wir stehen Ihnen rund um die Uhr telefonisch mit Rat und Tat zur Seite:
Darf ich trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren? Und was muss ich beachten, wenn ich in den Ferien auf einmal krank werde? Wir beantworten Ihre Fragen rund ums Thema Urlaub und Krankschreibung.
Unfallversicherung ist nicht gleich Unfallversicherung. Die Frage sollte nämlich lauten: Was leistet die gesetzliche und was leistet die private Unfallversicherung im Ausland? Wir nehmen den Versicherungsschutz unter die Lupe.
Die Behauptung: Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung ähneln einander so sehr, dass man getrost auf eine der beiden verzichten könne. Lesen Sie hier, ob das stimmt und - wenn ja - auf welche Versicherung verzichtet werden kann.
Wer eine private Unfallversicherung abschließt, der muss sich mit seinem persönlichen Unfallrisiko auseinandersetzen. In diesem Artikel erklären wir, was es mit den Gefahrengruppen und Berufsgruppen auf sich hat.
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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